Versicherungstipp: Winterreifen aufziehen und Police checken

Der Winter kommt langsam, aber stetig. Zwar gibt es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht für einen festen Zeitraum, aber die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit „geeigneter Bereifung“ unterwegs sein darf. Auf was Autofahrer achten sollten.

Als geeignet gelten Winterreifen und Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee). Ab 2018 produzierte Räder müssen zusätzlich ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Wer dagegen verstößt, riskiert nicht nur ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, sondern kann nach einem Unfall auch bei der Versicherung auf Probleme stoßen, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa. In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann der Versicherer bis zu 5.000 Euro Regress verlangen. Bei der Kaskoversicherung kann das Fahren ohne geeignete Bereifung als grob fahrlässig eingestuft werden und zu einer Leistungskürzung führen. „Hier kommt es auf den Einzelfall und auf die Schwere des Verschuldens an, über das schlimmstenfalls ein Gericht entscheiden muss“, so Bösl. Auf der sicheren Seite ist, wer im Winter rechtzeitig die Reifen wechselt und darauf achtet, dass die Reifen nicht zu alt sind und über ausreichendes Profil verfügen. Zudem gibt es in der Kfz-Kaskoversicherung Angebote, die auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit verzichten. Dies ist laut Bösl ein lohnender Zusatz, der die Schadenregulierung beschleunigt und auch bei anderen grob fahrlässig verursachten Schäden Versicherungsschutz bietet, wenn beispielsweise ein Stoppschild übersehen wurde, man durch das Bedienen des Navis oder Radios abgelenkt war oder die Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst hat.

Weitere Infos zur Kfz-Versicherung finden Sie hier

Über uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

uniVersa Versicherungen
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 5307-0
Telefax: +49 (911) 5307-3700
http://www.universa.de

Ansprechpartner:
Stefan Taschner
Pressesprecher
Telefon: +49 (911) 5307-1698
Fax: +49 (911) 5307-1676
E-Mail: presse@universa.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.