IBU integriert Aussagen zur gesundheitlichen Bewertung in seine PCRs

Das Institut Bauen und Umwelt (IBU) aktualisiert in seinen Programmregeln die Aussagen zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten und übernimmt das AgBB-Schema 2018 in seine Produktkategorie-Regeln (PCRs).

Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB), in dem u.a. die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Bauministerkonferenz, das Umweltbundesamt oder auch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) vertreten sind, hat ein neues Bewertungs-schema veröffentlicht. Auftrag des AgBB ist es, die Grundlage für baurechtliche Regeln zum Schutz vor gesundheitlichen Belastungen in Innenräumen zu erarbeiten. Die nun veröffentlichte Fassung gilt seit August 2018; die vorherige bleibt für eine Übergangs-phase noch bis Mitte 2019 parallel gültig.

Das Bewertungsschema des AgBB ist die bestimmende Vorgabe zur Prüfung und gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten. „Primär ist es im Hinblick auf die harmonisierte, horizontale euro- päische Prüfnorm DIN EN 16516 aktualisiert worden, um die dortigen Anforderungen zu implementieren“, so Direktor und Professor Dr. Oliver Jann, BAM und Mitglied im Sachverständigenrat des IBU. Die Prüfbedingungen werden mit dieser Norm weiter präzisiert, um die Zulässigkeit und Vergleichspräzision der Messung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus Bauprodukten zu erhöhen. Als neues Kriterium ist zudem die sensorische Prüfung von Bauprodukteemissionen eingeführt worden. Die neue Tabelle hat die nachfolgenden Inhalte und wird gemäß AgBB-Schema 2018 in die PCRs übernommen.

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