Menschen mit Behinderung bekommen demokratisches Grundrecht

Die Diakonie Württemberg begrüßt das jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem Menschen, für die eine rechtlicher Betreuung eingerichtet ist, nicht mehr pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen.

„Dass Menschen mit Behinderung oder seelischer Erkrankung, für die eine rechtliche Betreuung für alle Angelegenheiten bestellt wurde, nicht wählen durften, haben wir lange angemahnt“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks. Dies habe gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderung Württemberg verstoßen. Fast genau zehn Jahre, nachdem Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert hat, sei „diese Ungleichbehandlung, das Vorenthalten eines demokratischen Grundrechts endlich beseitigt“. Der Bundestag müsse die Wahlrechtsausschlüsse nun schnellstmöglich abschaffen, damit die betroffenen Menschen schon bei der Europawahl im Mai mit abstimmen können.

Bislang waren in Deutschland rund 85.000 Menschen von der Wahl ausgeschlossen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben oder eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und deswegen im psychiatrischen Maßregelvollzug untergebracht sind.

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und ihre Diakonie stärken im „Aktionsplan Inklusion leben“ die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. Bis 2020 soll Inklusion als Querschnittsthema und Handlungsstrategie innerhalb von Landeskirche und Diakonie in Württemberg fest verankert sein. Bisher gibt es eine Vielzahl gelingender Projekte in ganz Württemberg, die Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben lassen.

Über den Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.

Die Diakonie Württemberg ist die soziale Arbeit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Freikirchen. Das Diakonische Werk Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist ein Dachverband für 1.400 Einrichtungen mit fast 50.000 hauptamtlichen und 35.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie begleiten Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen, alte und pflegebedürftige Menschen, Arbeitslose, Wohnungslose, Überschuldete und andere Arme, Suchtkranke, Migranten und Flüchtlinge sowie Mädchen und Frauen in Not. Täglich erreicht die württembergische Diakonie über 200.000 Menschen. Das Diakonische Werk Württemberg ist ebenfalls Landesstelle der Internationalen Diakonie, Brot für die Welt, Diakonie Katastrophenhilfe und Hoffnung für Osteuropa.

Bundesweit sind rund 525.000 hauptamtlich Mitarbeitende und etwa 700.000 freiwillig Engagierte in der Diakonie aktiv. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.
Heilbronner Straße 180
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 1656-0
Telefax: +49 (711) 1656-277
http://www.diakonie-wuerttemberg.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.