Bündnis gegen Vorverlegung der Abstimmung zur EU-Urheberrechtsreform

In einem Offenen Brief an führende EU-Parlamentarier fordern Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Internetkultur die Abstimmung über die automatisierten Filtersysteme für Online-Plattformen, die mit nutzergenerierten Inhalten arbeiten, auf einen Zeitpunkt nach der Europawahl zu verschieben.

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) ist Teil eines breiten Bündnisses bestehend aus Verbraucherzentrale Bundesverband, Wikimedia Deutschland, Bundesverband Deutsche Startups, Deutscher Gründerverband, eco – Verband der Internetwirtschaft, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt, LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik, Digitale Gesellschaft e. V. Jugendpresse Deutschland e. V., Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands e. V. (GKP) und Deutscher Bundesjugendring. Dieses sieht in der vorgeschlagenen Regelung eine akute Bedrohung der Vielfalt und Freiheit des Internets.

Die auf Initiative der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament angedachte Vorverlegung der Plenarabstimmung in Straßburg wäre mit Hinblick auf die Auswirkungen der abzustimmenden Vorlage das falsche Signal. Den Parlamentariern sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich ausführlich mit den strittigen Artikeln 11 und 13 auseinanderzusetzen.

BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün sieht die angedachte Umsetzung der Urheberechtsreform insgesamt kritisch und äußerte sich zur Urheberrechtsnovelle bereits in einem Interview mit Deutsche Wirtschaft TV.

„Die Reform des Urheberrechts auf EU-Ebene ist ein hochkompliziertes und sogleich polarisierendes Thema. Nach Artikel 11 könnten künftig bereits Links, die mehrere Wörter umfassen, lizenzpflichtig sein. Jeder kleine und mittelständische Webseitenbetreiber, der auf seiner Webseite auch Einnahmen beispielsweise durch Anzeigen erzielt, müsste alle Webseiteninhalte und Links daraufhin untersuchen, ob mehrere Wörter eines urheberrechtlich geschützten Textes verborgen sind. Das ist völlig unverhältnismäßig,“ gibt Grün zu bedenken.

„Und nach Artikel 13 sollen Webseiten- und Plattformbetreiber haftbar gemacht werden können für das, was andere auf ihren Plattformen posten oder teilen. Dies ist faktisch nur leistbar durch sogenannte Uploadfilter, automatische Systeme, die naturgemäß eher schlecht als recht jede Contentverbreitung ausschließen, in der Urheberschutzverletzungen vermutet werden. Zudem ist die Einrichtung von Uploadfiltern mit hohen Kosten verbunden, welche erneut kleine und mittelständische Webseitenbetreiber überproportional treffen und damit Innovationen hemmen“, so Grün weiter.

Hier finden Sie den Offenen Brief:

https://www.bitmi.de/…

Hier finden Sie das Interview von Oliver Grün im DDW-TV:

https://www.youtube.com/…

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