Lohnt sich ein Immobiliengutachter?

Immobiliengutachter erfüllen eine wichtige Rolle beim Informationsbedarf, den der Immobiliensektor hinsichtlich des Immobilienwertes besitzt. Auf der einen Seite sind diese für das Finanzamt ein wichtiger Lieferant für Auskünfte über die tatsächlichen Werte der Immobilien.  Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung werden diese für die Besteuerung benötigt. Ein Verkehrswertgutachten über die Restnutzungsdauer, kann gegenüber dem Finanzamt eine höhere Abschreibung der Gebäudesubstanz ermöglichen. Auf der anderen Seite sind die Sachverständigen für Immobilienbewertung bei Gerichtsverfahren ein wichtiger Ansprechpartner, um den Verkehrswert einer Immobilie zu einem Stichtag zu bestimmen.  Unabhängige und öffentlich bestelle und vereidigte Sachverständige bzw. personenzertifizierte Gutachter, stellen eine unentbehrliche Grundlage für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes der Immobilie für den Endverbraucher gegenüber dem Finanzamt dar.

Für die Privat- und Gewerbekunden bleibt die Frage: Wie bestimme ich die Kompetenz eines Sachverständigen?

Achten Sie hierbei auf die Zertifizierungen der Gutachter. Ob dieser personenzertifiziert nach DIN/EN ISO 17024 oder öffentlich bestellt und vereidigt worden ist, ist unerheblich, da seit dem Jahre 2009 die gesetzliche Gleichstellung zwischen Personenzertifizierungen und öffentlicher Bestellung erfolgt ist. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Körperschaft die den Gutachter prüft, nicht die IHK ist, sondern beispielsweise der TÜV oder die Dekra.

Was kostet ein Immobiliengutachter?

Es gibt unterschiedliche Honorarsysteme im Bereich der Sachverständigen. Seitdem die Immobiliengutachter selbst die Preise festlegen können und nicht mehr an die gesetzlichen Vorschriften der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden sind, bieten die meisten Gutachter die Abrechnung nach der Honorarrichtlinie des BVS an, sowie auch Festpreise nach erfolgter Erstberatung. Dies bedeutet, dass sich ein Verkehrs- bzw. Marktwertgutachten nach § 194 (BauGB) ,nach dem Wert und dem Schwierigkeitsgrad bei der Bewertung der Immobilie berechnet. Im Normalfall belaufen sich die Kosten zwischen 1200 – 2500 EUR. Ebenfalls können Immobiliengutachter bei dem Erwerb eines Hauses unterstützen. Sie beraten Kunden hinsichtlich der zu erwartenden Folgekosten, Wert und Zustand der Immobilie. Darüber hinaus können individuelle Besonderheiten wie zum Beispiel bei Erbbaurecht, im Bedarfsfall gesondert berücksichtigt werden.

Wie hoch belaufen sich die Kosten für einen Immobiliengutachter? In der Regel betragen die Honrare für Beratung und Gutachtenerstellung zwischen 0,1 – 0,5 % des Immobilienwertes. Bei größeren Objekten sind die Investitionen noch geringer. Durch die gutachterliche Fachkompetenz und die Versicherung des Sachverständigen, sind die wichtigsten Risiken für den Immobilienkäufer abgedeckt. Daher sind die Kosten für ein Verkehrswertgutachten nach §194 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. Kurzgutachten sinnvoll investiertes Kapital und sollten bei der Planung schon Berücksichtigung finden. Das Sachverständigenbüro Heid Immobilienbewertung Köln ist das bundesweit führende Unternehmen in diesem Bereich.

Über Heid Immobilienbewertung Köln

Heid Immobilienbewertung Köln ist das bundesweit führende Beratungsunternehmen im Bereich der Immobilienbewertung. Wir beraten privat- sowie Geschäftskunden bei der Bestimmung der Immobilienwerte.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Heid Immobilienbewertung Köln
Hohenzollernring 57
50672 Köln
Telefon: 0800-9090282
Telefax: +49 (6227) 69897721
https://www.heid-immobilienbewertung.de/Koeln/

Ansprechpartner:
Andre Heid
Köln & Umgebung
Telefon: +49 (800) 9090282
E-Mail: kontakt@heid-immobilienbewertung.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.