Vogelsberger Landwirte verlieren bares Geld

Vogelsberger Landwirte müssen künftig auf mehr als eine halbe Million Euro aus der Ausgleichszahlung (AGZ) für benachteiligte Gebiete verzichten. Grund: Nach den Plänen des hessischen Landwirtschaftsministeriums soll noch in diesem Jahr eine neue Richtlinie zur Ausgleichszahlung für benachteiligte Gebiete geben. Und nach der würden 34 Gemarkungen im Kreis aus der Förderung rausfallen. „Wiesbaden will den Ausbau ökologischer Flächen steigern. Wenn man aber mit der Verringerung der Ausgleichszahlung eine Region trifft, in der überwiegend Öko-Landbau betrieben wird, schneidet man der Landwirtschaft ins Fleisch“, findet Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak deutliche Worte der Kritik.

Gemeinsam mit Anja Püchner, der Leiterin des Amtes für Wirtschaft und ländlichen Raum, mit Kreislandwirt Andreas Kornmann und mit Stefanie Becker, der Geschäftsführerin des Kreisbauernverbandes, erörtert der Erste Kreisbeigeordnete die Problematik. „Es gibt Betriebe, die verlieren bis zu 10.000 Euro“, wissen die Vertreter der Landwirtschaft. „Das ist wieder Geld, das fehlt in der Kasse. Das kann im Betrieb auch nicht investiert werden. Solche Investitionen aber sind nötig, um den Betrieb interessant für den Nachfolger zu machen“, betont Andreas Kornmann.

„Wir haben im Vogelsbergkreis viele kleine Schläge und dadurch viele Saum- und Heckenstrukturen“, ergänzt Amtsleiterin Anja Püchner, „auch sie trifft der Wegfall der Ausgleichszahlung“. Dabei müsse es darum gehen, kleine Betriebe zu erhalten und damit auch die Biodiversität. „Das ist auch wichtig für den Tourismus.“

Zum Hintergrund: Nach dem Entwurf der neuen Richtlinie, über die noch nicht final abgestimmt wurde, fallen hessenweit 552 Gemarkungen aus der Benachteiligungskulisse heraus. 70 neue kämen hinzu. Nach derzeitigem Stand erfüllen im Vogelsbergkreis von den bisherigen 148 Gemarkungen nur noch 114 die erforderlichen Kriterien. 34 Gemarkungen erfüllen sie nicht mehr. Neue Gemarkungen kämen nicht hinzu.

Politisches Ziel in Hessen ist es aber, einen möglichst hohen Anteil bisheriger Gebiete wieder in die neue Kulisse zurückzuholen und den Anteil neuer Gebiete möglichst niedrig zu halten. Hierfür will man die durch die EU ermöglichte Vorgabe nutzen, dass man neben den vorgenommenen Abgrenzungsstufen (1. bodenphysikalische Kriterien, 2. Feintuning) hinaus maximal zehn Prozent der Landesfläche mit dem Kriterium „spezifische Gebiete“ definieren kann. Dies sind Gebiete, die aus besonderen Gründen (Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt, Erhaltung des ländlichen Lebensraums, Erhaltung des Fremdenverkehrspotenzials, Küstenschutz) benachteiligt sind.

Das Kriterium „spezifische Gebiete“ ist noch nicht abschließend diskutiert und festgelegt, auch wenn das Ministerium im letzten Jahr von einem Institut bereits 44 Kriterien hat prüfen und davon 23 Kriterien und Kombinationen aufwendig hat rechnen lassen. Bisheriges Ergebnis ist, dass keines der getesteten Kriterien zum gewünschten Ziel geführt hat.

Aus diesem Grund hat sich der Gebietsagrarausschuss zusammen mit dem Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum (AWLR) beim Vogelsbergkreis im Januar mit den Ortslandwirten, der im Vogelsberg betroffenen Gemarkungen, zu einem Informationsaustausch getroffen. Zielsetzung dieses Treffens war, über den aktuellen Sachstand zu informieren und möglichst nach neuen, erfolgversprechenden Kriterien zu suchen. Die dabei zu beachtende Vorgabe, dass für jedes mögliche Kriterium eine qualifizierte Datengrundlage, ein objektiver Nachweis der Benachteiligung, eine landesweite Anwendung und eine Dauerhaftigkeit vorliegen muss, machte dieses Unterfangen nicht einfacher.

Aber alle Teilnehmer waren sehr motiviert und es wurde eine Vielzahl von möglichen Kriterien diskutiert und eine ansehnliche Liste von Kriterienvorschlägen zur Weiterleitung an den Landesagrarausschuss erarbeitet.

Folgende Kriterien wurden für eine erneute Prüfung vorgeschlagen:

1) Trockenheit von den Auswirkungen der Dürre 2018 waren insbesondere auch viele Vogelsberger Gemarkungen stark betroffen – ggf. in Kombination mit dem Anteil an Wasserschutzgebieten und den Wasserentnahmen durch Tiefbrunnen, insbesondere auch für die Ballungsgebiete (z.B. Schotten zu 100 % WSG III, Gemarkung Rainrod dazu noch hoher Anteil WSG II)

2) Anteil Ökologischer Landbau mit seinen ca. 22 % ökologisch bewirtschafteter Fläche nimmt der Vogelsbergkreis in Hessen eine Spitzenstellung ein – ggf. auch in Kombination mit dem extensivierten Grünland und dem bestehenden Acker- / Grünlandverhältnis

3) Nutzbare Feldkapazität Pflanzenverfügbares Wasser für den Bewuchs (Ackerkulturen oder Grünlandvegetation)

4) Korrektur von „Insellagen“ z.B. Reuters, Unter-Sorg

5) Kleine Schlagstruktur Vielfältige Saum- und Heckenstrukturen in der Vogelsberger Kulturlandschaft, positive Auswirkungen auf Biodiversität und Natur-/ Umweltschutz

6) Ertragsmesszahl (EMZ) bis 46 einige Gemarkungen sind aufgrund dessen knapp rausgefallen

7) Häufigkeit von Wildschäden im Zusammenhang mit dem hohen Anteil an vorhandenen Forstflächen

8) Anteil Landschaftselemente sehr hoher Anteil im Vogelsberg aufgrund seiner Heckenstruktur – wichtig auch als touristischer Aspekt und für das vielfältige Landschaftsbild 9) Zerschneidung von Grünbändern durch Infrastrukturmaßnahmen (Autobahnen, Gewerbegebiete, Windkraftanlagen etc.)

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