Geht es auch kürzer?

Kaum eine andere Sprache ist wohl so geeignet zur Bildung von neuen Wörtern wie die deutsche Sprache.

Die Grammatik hat die Wortbildung – genauer: die linguistische Morphologie – zum Untersuchungsgegenstand. Wortbildungen geschehen durch sprachliche Verfahren, die neue (komplexe) Wörter auf der Grundlage bereits vorhandener sprachlicher Mittel erzeugen. Das nennt man dann „lexikalische Innovation“.

Man kann z. B. so wunderbar Silben einsetzen: Ein Präfix (Vorsilbe) ist eine Worterweiterung (Affix), die dem Wortstamm vorangestellt wird (im Gegensatz zum Suffix, das dem Stamm folgt). Alles klar? Natürlich gibt es noch viele weitere Möglichkeiten der Wortbildung und –schöpfung.

(Kinder bringen häufig mit Eigenwortschöpfungen die Familie zum Lachen. Aus „Schreihals“ und „Faulpelz“ wurde bei meinem Sohn dann schon mal ein „Schreipelz“.)

Mir persönlich gefallen solche Wörter wie „Kesseldruckimprägnierung“ (kommt bei der Konservierung von Holz zur Anwendung) oder „Dammvorformung“ (benötigt man beim Anbau von Kartoffeln). Zu DDR-Zeiten gab es „raufutterverzehrende Großvieheinheiten“. Ich habe dann spaßeshalber stets erwähnt: „Man kann auch Kuh dazu sagen.“ Manche halten diese  Bezeichnung aber durchaus für eine Art urbane Legende wie z. B. auch die „geflügelte Jahresendfigur“ (auch „Engel“ genannt).

Wortschöpfungen im Zusammenhang mit der Gesetzgebung sind ziemlich weit verbreitet: Das Wort „Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft“ hat wohl sogar Eingang in den Duden gefunden.

In Bereich der Sprachendienstleistung gibt es z. B. das lange Wort „Dolmetschereignungsfeststellungsprüfung“. Das ist irgendwie selbsterklärend, oder?

Schwierig sind diese zusammengesetzen Wörter für den Übersetzungsprozess. In den Zielsprachen existieren in der Regel keine Entsprechungen mit einem einzigen Begriff. Das Wort muss also logisch „aufgedröselt“ werden, um in Nebensätzen oder gar in Form von Umschreibungen mit mehreren Sätzen adäquat erfasst zu werden. Ich denke da z. B. an „Zeugnisverweigerungsrecht“. Im Russischen benötigt man dafür 6 Wörter (право отказа от дачи свидетельских показаний), im Englischen 3-6 Worte je nach Kontext (right to refuse to give evidence/immunity of witness), im Französischen 5 (droit de refuser de témoigner), im Italienischen gar 7 Worte (diritto del testimone ad astenersi dal deporre).

Das führt in manchen Situationen dazu, dass der deutsche Sprecher sich wundert: “Ich habe doch nur ein Wort gesagt und der (angeblich professionelle) Dolmetscher sagt drei Sätze – wie kann das angehen? Ist der Dolmetscher überhaupt gut?“

Wenn Sie also in Zukunft einmal in eine solche Situation geraten: Ja, der Berufsdolmetscher ist (in der Regel) gut, aber die Umstände sind den Wortbildungsmöglichkeiten der deutschen Sprache geschuldet.

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