Odenwaldkreis verfügt nach Antrag des anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) Windrad-Abschaltung im Felgenwald

Auf Antrag des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat der Odenwaldkreis den Betreiber der beiden Windkraftanlagen im Felgenwald dazu verpflichtet, diese Anlagen ab sofort bis zum 15.08.2019 in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang abzuschalten.

„Der Odenwaldkreis wird damit seiner Verantwortung als Wächter und Garant des Natur- und Artenschutzes allerdings nur teilweise gerecht. Die Anlagen müssen so lange abgeschaltet werden, bis alle Schwarzstörche nachweislich das Gebiet verlassen haben. Das Abschalten der beiden Anlagen bis zu diesem Zeitpunkt ist die einzige wirksame Maßnahme, um die hier vorkommenden Schwarzstörche als streng geschützte und FFH-Art vor der Tötung zu schützen“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender Hessen der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Das von der NI dem Odenwaldkreis vorgelegte Gutachten des Büro für Faunistik und Landschaftsökologie kam zu dem Ergebnis, dass für die hier vorkommenden Schwarzstörche ein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ besteht. Die Störche durchfliegen nämlich die Windenergieanlagen aus verschiedenen Richtungen auf ihrem Weg zu ihren Nahrungshabitaten und sind somit stark gefährdet. Daher sah sich die NI satzungsgemäß verpflichtet, bei der Unteren Naturschutzbehörde des Odenwaldkreises einen Antrag auf Abschaltung der beiden Anlagen zu stellen.

Der Landrat des Odenwaldkreises Frank Matiaske forderte das Regierungspräsidium Darmstadt sogar dazu auf, „die nun auch gutachterlich festgehaltenen Erkenntnisse in die Betriebserlaubnis der Anlagen einfließen zu lassen, zumal sich derzeit die dritte Anlage im Genehmigungsverfahren befindet“. Dies sei in der Vergangenheit offensichtlich nicht passiert, obwohl in dem Gebiet laut der Expertise erstmals im Jahr 2014 ein Brutpaar nachgewiesen worden sei. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Odenwaldkreises hervor.

Obwohl die Kreisverwaltung die sofortige Abschaltung der Anlagen am 05.08.2019 verfügt hatte, liefen diese nach Aussagen von Bürgern am Morgen des 06.08.2019 immer noch. Wir haben daher den Odenwaldkreis aufgefordert, die Betreibergesellschaft aufzufordern, die Anlagen umgehend abzuschalten. „Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) erwartet, dass sich der Windenergiebetreiber an Recht und Gesetz hält.“

„Dass die Anlagen überhaupt genehmigt werden konnten, bleibt uns ein Rätsel. Allerdings ist Regierungspräsidentin Lindscheid für ihre wenig naturschutzorientierte Haltung bei der Genehmigung von Windindustrieanlagen hessenweit bekannt. Das Regierungspräsidium Darmstadt als Genehmigungsbehörde muss nun auch die Frage prüfen, ob eine Auflage nach § 17 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) oder sogar eine Stilllegung der Anlagen nach § 21 BImSchG verfügt werden muss. Hier werden wir sehr genau hinsehen und hoffen, dass die Fachabteilung unabhängig von politischem Einfluss handeln kann“, betonte Harry Neumann.

Über Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Naturschutzverein, der sich im Sinne einer originären und ursprünglichen Naturschutzarbeit für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt.
Unsere Arbeit wird bundesweit von mehr als 50 Länder- und Fachbeiräten ehrenamtlich unterstützt. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen und Stiftungen, die unsere Ziele unterstützen.
Wir freuen uns über weitere Mitglieder und Förderer, die unsere Arbeit unterstützen möchten und denen es wie uns eine Herzensangelegenheit ist, sich für den Natur- und Artenschutz einzusetzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Am Hammelberg 25
56242 Quirnbach/Westerwald
Telefon: +49 (2626) 9264770
Telefax: +49 (2626) 9264771
http://naturschutz-initiative.de/

Ansprechpartner:
Harry Neumann
Bundes- und Landesvorsitzender
Telefon: +49 (2626) 9264770
E-Mail: info@naturschutz-initiative.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel