Betreuungsunterhalt trotz neuer Partnerschaft

Geht eine nichteheliche Mutter eine neue Partnerschaft ein, verliert sie deswegen nicht den Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Sie wird vom Gesetz anders behandelt als die eheliche Mutter. ARAG Experten verweisen auf das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am (Az.: 2 UF 273/17).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.

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