Kein Schadensersatz für verbranntes Geld

Ein Mann kann einen ehemaligen Freund, den er bat, in seinem Urlaub auf seine Werkstatt aufzupassen, nicht belangen, weil dieser unwissentlich seine gesamten im dort stehenden Heizkessel versteckten Ersparnisse in Höhe von fast 520.000 Euro verfeuert hat. Dies entschied laut ARAG das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 13.09.2019 (Az.: I-2 O 347/18).

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