Feuerwerkskörper sicher aufbewahren

Nicht nur beim Vertrieb und beim Gebrauch von Feuerwerkskörpern soll die Sicherheit an erster Stelle stehen. Silvesterböller müssen auch sicher vor Kindern aufbewahrt werden. Anderenfalls können Eltern für die Folgen einer unsachgemäßen Knallerei verantwortlich gemacht werden. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem ein elfjähriges Mädchen ein Knalltrauma und einen vorübergehenden Gehörschaden durch Silvesterböller erlitt, die ihr ein 13-Jähriger nachgeworfen hatte. Die Richter verurteilten die Mutter des Jungen zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von rund 1.000 Euro, weil sie ihrer Aufsichtspflicht nur unzureichend nachgekommen war. Die Frau hatte die gut zehn Zentimeter langen Knaller zwar in ihrer Wohnung versteckt, der Sohn hatte diese aber trotzdem gefunden. Der Junge selbst hatte die Anschuldigungen zwar bestritten. Das Gericht sah die Vorwürfe aber durch Augenzeugen und den Klinikaufenthalt des Mädchens hinreichend belegt. Nach Ansicht der Richter hätte die Mutter des Jungen deutlicher und bestimmter auf eine sichere Verwahrung hinwirken und die Knaller notfalls wieder aus der Wohnung bringen müssen, insbesondere da die Feuerwerkskörper teilweise für Jugendliche unter 18 Jahren verboten waren (LG München, Az.: 31 S 23681/00).

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