Bulgariens Krieg gegen ausländische Investoren

Vor rund einem Jahr hatte der BeteiligungsReport bereits über die Auseinandersetzung eines deutsch-österreichischen Solarpark-Investors in Bulgarien mit den Eliten des Landes berichtet. Quasi alle rechtsstaatlichen Mittel wurden ausgeschöpft und die Trostberger P&P Group ging als Sieger aus diesem langwierigen und aufwendigen Prozess hervor. Schließlich sprach das oberste Kassationsgericht der Unternehmensgruppe Recht zu und bestätigte rechtskräftig deren Ansprüche.

Mitte Januar 2020 geschah nun das Unglaubliche: Eine paramilitärische Einheit namens DELTA GUARD LTD. überfiel den Solarpark der deutsch-österreichischen Investoren und besetzte ihn mit etwa 50 Mann in einer Nacht-und-Nebel-Aktion. Das Sicherheitspersonal des Eigentümers, das zum Schutze des Solarparks eingesetzt war, wurde angesichts der schieren Anzahl der Angreifer überrannt. Der Überfall wurde durch die Überwachungskameras dokumentiert. Die herbeigerufene Polizei blieb untätig. Die Besetzer beriefen sich darauf, im Auftrag zu handeln und unter dem Schutz eines Oberstaatsanwaltes zu stehen.

Inzwischen wurde der bulgarische Präsident, die Deutsche Botschaft und die Chefin der EU-Kommission informiert und zum Handeln aufgefordert. Unbestätigten Informationen zufolge wurden ähnliche Vorkommnisse auch von ausländisch finanzierten bulgarischen Hotels an der Schwarzmeerküste gemeldet. Das alles klingt nach einem Enteignungs-Krieg gegen exterritoriale Investoren mit stark mafiösen Strukturen. Die europäische Politik ist hier aufgerufen zu handeln. Nicht nur um deutsche Investoren zu schützen, sondern auch die bulgarische Bevölkerung. Denn die Investitionen bringen Arbeit, Wohlstand und Sicherheit ins Land. An diesem Beispiel ist zu sehen, dass sich derzeit eine korrupte Elite einfach bereichert.

Als überzeugter Europäer, Wirtschaftsökonom und Finanzjournalist kann ich nur hoffen dass,

– der bulgarische Botschafter zu einer Klärung der Rechtsstaatlichkeit in seinem Land einbestellt wird,

– das EU–Parlament eine Aufnahme Bulgariens in den Schengenraum wegen nachhaltiger Verstöße gegen Rechtsgrundsätze und dem Vorhandensein tiefergreifender korrupter Strukturen ablehnt,

– die EU-Kommission jegliche Fördergelder an Bulgarien zurückzuhält, bis sichergestellt ist, dass diese auch bei den richtigen Empfängern ankommen und nicht zweckentfremdet oder später enteignet werden,

– die bereits getätigten Investitionen von privaten und staatlichen Investoren den Schutz erhalten, den diese zur Sicherung der Arbeitsplätze der ehrlichen Zivilbevölkerung inklusive Versorgungssicherheit brauchen.

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