Caledonia Mining erhöht Gewinnprognose für 2019 (NYSE: CMCL; AIM: CMCL; TSX: CAL)

Caledonia Mining Corporation Plc ("Caledonia" oder das "Unternehmen" – https://www.commodity-tv.com/play/caledonia-mining-update-on-zimbabwe-development-of-new-shaft/ ) freut sich bekannt zu geben, dass die Gewinne für 2019 aufgrund der kombinierten Auswirkungen wesentlich höher sein werden als die Markterwartungen:

  • die anhaltende Stärke des Goldpreises;
  • höher als die erwartete Produktion für 2019; und
  • niedriger als erwartete Betriebskosten

Als Ergebnis dieser Faktoren wird erwartet, dass der bereinigte Gewinn pro Aktie (vor realisierten und nicht realisierten Netto-Währungsgewinnen) für 2019 im Bereich von 1,55 bis 1,75 USD pro Aktie liegen wird, verglichen mit der Unternehmensplanung Anfang 2019 von 0,86 bis 1,17 USD pro Aktie.

Der Gewinn pro Aktie auf IFRS-Basis, der die realisierten und nicht realisierten Netto-Devisengewinne einschließt, wird voraussichtlich etwa 3,80 bis 4,00 US-Dollar pro Aktie betragen.

Caledonia erwartet die Veröffentlichung seiner Ergebnisse für das Jahr bis zum 31. Dezember 2019 am oder um den 20. März 2020.

Steve Curtis, Caledonias Chief Executive Officer, kommentierte diese Ankündigung wie folgend:

"Ich freue mich über die hervorragende Leistung der Blanket-Mine, insbesondere in der letzten Phase des Jahres 2019, die zusammen mit der Stärke des Goldpreises dazu geführt hat, dass wir die Erwartungen für das am 31. Dezember 2019 endende Jahr deutlich übertroffen haben. Dies ist auf die harte Arbeit und das Engagement unseres außergewöhnlichen Teams, das in der Blanket Mine arbeitet, zurückzuführen, nicht zuletzt in Bezug auf die erfolgreiche Bewältigung der Herausforderungen des Jahres, wie z.B. die variable Stromversorgung und die Schwankungen in der Qualität. Mit diesen Herausforderungen, einem ausgezeichneten Start ins Jahr 2020 und der termingerechten Fortsetzung der Entwicklung des Zentralschachts sowie einer Rekord-Quartalsproduktion im vierten Quartal freuen wir uns auf ein aufregendes Jahr, das vor uns liegt. ”

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen gelten nach Ansicht des Unternehmens als Insiderinformationen im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014.

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