Ausgleich auch bei Pilotenstreik möglich

Flugreisende können nach einer Annullierung ihrer Flüge wegen eines Streiks der Piloten Ausgleich verlangen, wenn die Airline nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Streichung der Flüge zu verhindern. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 2-24 O 117/18) .

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