Tarifbindung und Mitbestimmung sorgen für mehr Gleichstellung zwischen Frauen und Männern im Betrieb

Höhere Gehälter, Sonderleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, bessere Arbeitszeitregelungen – Tarifverträge setzen Standards für alle und lohnen sich besonders für Frauen in mehrfacher Hinsicht „Zwischen Frauen und Männern klafft eine durchschnittliche Lohnlücke von 21 Prozent. Dort, wo Tarifverträge gelten, ist diese Lücke um ganze 10 Prozentpunkte kleiner“, betont DGB-Saar-Regionsgeschäftsführerin Bettina Altesleben. „Deshalb fordern wir gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund zum Internationalen Frauentag am 8. März, die Gleichstellung von Frauen und Männern durch Erhöhung der Tarifbindung und Ausweitung der Mitbestimmung zu stärken“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.

Für die 21-Prozent-Lohnlücke gibt es viele Ursachen: Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig Teilzeit und in vergleichsweise schlecht bezahlten Berufen, sie haben seltener Führungspositionen inne – und sie übernehmen nach wie vor den Großteil der unbezahlten Haus- und Sorgearbeit. Diese Aufgabenverteilung spiegelt sich auch im Erwerbsleben. In den sogenannten Care-Berufen arbeiten zu über 80 % Frauen und werden in der Regel schlechter bezahlt als Männer in den für sie typischen Berufen.

„Es muss sich grundlegend etwas ändern. Wir brauchen bessere Rahmenbedingungen, um die Haus- und Sorgearbeit besser zwischen Männern und Frauen verteilen zu können. Dazu gehört mehr Tarifbindung, gerade in den Branchen, in denen überwiegend Frauen arbeiten“, stellt Bettina Altesleben klar. Tarifverträge drängen prekäre Beschäftigung zurück, sorgen für faire Arbeitszeiten und bieten den Beschäftigten bessere Chancen auf eine eigenständige Existenzsicherung – im Erwerbsleben und im Alter. In tarifgebundenen Betrieben gibt es zudem häufiger Arbeitszeitmodelle, die Frauen und Männern die gleiche Teilhabe am Erwerbsleben ermöglichen – und einen Betriebsrat, der sich für deren Umsetzung stark macht.

Damit Frauen den gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erhalten, muss auch die Bundesregierung handeln. „Das, was bisher durch das Entgelttransparenzgesetz in Deutschland passiert, ist viel zu wenig“ so Beatrice Zeiger. „Der rechtliche Rahmen dieses Gesetzes ist zu eng gesetzt, bisher gibt es kaum positive Auswirkungen in der Praxis.“ Insgesamt gibt es noch viel zu tun auch auf Seiten des Gesetzgebers. „Nicht zuletzt der derzeit diskutierte Gesetzesentwurf zur Einführung einer Quote auch in Vorständen von Unternehmen wäre ein wertvoller Beitrag zur besseren Gleichstellung“, betont Zeiger.

Terminhinweis: Arbeitskammer und DGB Rheinland-Pfalz – Saarland laden für den Internationalen Frauentag, 8. März, 17.30 Uhr, zu einer Filmvorführung ins Kino Achteinhalb in Saarbrücken ein. Gezeigt wird der Film „Keiner schiebt uns weg!“.

Der Eintritt ist frei. Mehr Informationen gibt es hier: https://www.arbeitskammer.de/aktuelles/aktionen-und-kooperationen/aktion-kooperation/internationaler-frauentag/

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