COVID-19: Auswirkungen auf Hamburger Kultureinrichtungen

Die Gesundheitsbehörde hat eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit Großveranstaltungen erlassen, nach der Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Hamburg zunächst bis zum 30. April 2020 nicht mehr stattfinden dürfen. Die Verfügung tritt am 13. März 2020 in Kraft.

Die Behörde für Kultur und Medien hat sich mit den staatlichen Theatern und Konzerthäusern sowie mit Kampnagel verständigt, den Spielbetrieb in allen ihren Spielstätten ab Inkrafttreten der Allgemeinverfügung einzustellen. Dies betrifft alle Veranstaltungen in der Elbphilharmonie, der Laeiszhalle, der Hamburgischen Staatsoper, dem Deutschen Schauspielhaus, dem Thalia Theater und Kampnagel. Das Vorgehen ermöglicht eine konsequente Handhabung in allen staatlichen Theatern und Konzerthäusern sowie auf Kampnagel.

Für Kulturveranstaltungen an anderen Veranstaltungsorten mit einer geringeren Teilnehmerzahl als 1.000 gelten weiterhin die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für eine Risikoabwägung. Die Behörde für Kultur und Medien erwartet von allen Veranstalterinnen und Veranstaltern eine sorgfältige und umfassende Beachtung dieser Empfehlungen. Sollten diese nicht umsetzbar sein, sind auch kleinere Veranstaltungen abzusagen.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger ist in dieser Situation das Wichtigste und war ausschlaggebend für die jetzt getroffene, klare Entscheidung in unseren Häusern. Ich appelliere an alle privaten Kulturveranstalter, auch bei allen kleineren Veranstaltungen ihrer Verantwortung gerecht zu werden und dabei zu helfen, Risiken weiter zu minimieren. Die Folgen, die die aktuelle Situation für die Kultureinrichtungen sowie für Hamburgs Künstlerinnen, Künstler und Kreative hat, nehmen wir sehr ernst und sind mit ihnen in engem Austausch. Klar ist, dass die Kulturbehörde nach Kräften unterstützen wird. Wir arbeiten derzeit an Modellen, wie die wirtschaftlichen Folgen so gut wie möglich abgefedert werden können. Ich erwarte, dass sich dabei auch der Bund seiner nationalen Aufgabe bewusst ist und die Länder und Kommunen dabei unterstützt.“

Erstattung von Eintrittsgeldern

Wer Eintrittskarten für Veranstaltungen von staatlichen Kultureinrichtungen erworben hat, die nicht stattfinden können, erhält den Eintrittspreis zurück. Wird eine Veranstaltung verschoben, gelten Eintrittskarten in der Regel für den neuen Termin, können aber auch zurückgegeben werden.

Der Eintrittspreis wird auch erstattet, wenn eine Veranstaltung stattfindet, aber die Besucherinnen und Besucher entscheiden, die Veranstaltung nicht besuchen zu wollen oder von einem Besuch absehen, weil sie sich in einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen. Informationen hierzu finden sich auf der Seite www.rki.de oder auf der Seite der Gesundheitsbehörde www.hamburg.de/coronavirus.

Aktuelle Informationen über Programm- oder Spielplanänderungen der Hamburger Kultureinrichtungen erhalten Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Veranstalter.

Allgemeine Informationen zum Thema Coronavirus in Hamburg:

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat eine übersichtliche Internetseite mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Coronavirus in Hamburg eingerichtet. Sie ist ab sofort unter www.hamburg.de/coronavirus abrufbar.

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