Ausgleichszahlung auch für Alternativflug

Ein Fluggast, der eine Ausgleichsleistung für die Annullierung eines Fluges erhalten und einen Alternativflug akzeptiert hat, hat Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sich der Alternativflug verspätet. ARAG Experten verweisen insofern auf die entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-832/18).

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