Haftung bewahren

Wer sich einen neuen Bodenbelag ins Haus oder die Wohnung holt, steht oft vor der Frage: Lose verlegen oder besser fest kleben? Auch der Gedanke an Klick-Systemen keimt für viele Bewohner auf. Kleben wird dabei immer noch oft fälschlicherweise als die teurere Methode angesehen – gerade auch für Mieter, die ihre Wohnfläche bei einem Auszug wieder in den Ursprungszustand zurückversetzen müssen. Vollflächig fest geklebte Bodenbeläge bergen jedoch viele Vorteile in Sachen Robustheit und Akustik sowie bei Fußbodenheizungen. Und Mieter können notfalls auch auf Fixierungen oder Wiederaufnahmesysteme zurückgreifen.

Der neue Teppichboden ist schnell ausgerollt, ein schicker Vinylbelag leicht zusammengeklickt – voila. So stellen sich viele Bauherren und Mieter vermutlich die Verlegung ihres neuen Bodenbelags vor. Vermeintlich aufwendiges Kleben von Teppich, Designboden und Co., was zusätzliche Kosten mit sich bringt. Auf lange Sicht lohnt sich jedoch das vollflächige Kleben des Bodenbelags allemal, denn die feste Haftung macht ihn deutlich strapazierfähiger und erhöht die Lebensdauer des Belags. In der Folge verlängern sich dadurch dann die Renovierungsintervalle. Und der Untergrund muss übrigens in jedem Fall vorbereitet werden. Denn auch für „Loose Lay“ oder Klicksysteme benötigen eine glatte, ebene und stabile Grundfläche.

Gerade im Neubau wird gerne auf natürliches Licht zurückgegriffen. Bodentiefe Fenster bieten helle Räume, allerdings können erhöhte Temperaturen durch die anfallende Sonneneinstrahlung dafür sorgen, dass textile und elastische Bodenbeläge Wellen werfen. „Ein vollflächiges Kleben verhindert dies und liefert eine feste Haftung“, informiert die Initiative Bodenbeläge Kleben (IBK). Eine feste Haftung wirkt sich auch positiv im Zusammenspiel mit Fußbodenheizungen aus, die ebenfalls immer beliebter werden. Sie bringen angenehme Wärmegrade bei geringen Vorlauftemperaturen – das setzt allerdings ebenfalls voraus, dass der Bodenbelag geklebt wird.

Das Kleben des Belags verhindert, dass zwischen den Ebenen eine isolierende Luftschicht entsteht, wodurch die Wärme langsamer in den Raum gelangen würde. Raum- und Trittschall, den auch die Nachbarn wahrnehmen können, lassen sich durch das feste Kleben des Bodenbelags ebenfalls deutlich reduzieren.

Da ein Kleben des Bodenbelags in die Bausubstanz eingreift, müssen Mieter die Zustimmung des Eigentümers einholen. Alternativ können sie aber auch auf anderem Weg für eine feste Haftung sorgen und finden z.B. in Klebebänder, Fixierungen und Unterlagen Lösungen, die ähnliche Vorteile bieten. Hier sind Fachhandwerker die richtigen Ansprechpartner. Greifen diese für das Kleben und Fixieren des ausgewählten Bodenbelags auf Produkte mit EC1-Siegel oder „Blauen Engel“ zurück, ist ein wohngesundes Zuhause garantiert.

Mehr Informationen zum Kleben von Bodenbelägen führt die Initiative Bodenbeläge Kleben (IBK) unter www.ibk-fussboden.de

Über IBK – Initiative Bodenbeläge kleben

Die IBK besteht aus international führenden Unternehmen und Gremien der bauchemischen Industrie, Organisationen des Handwerks sowie Medienpartner aus dem Fachjournalismus. IBK-Mitglieder sind BASF (www.basf.com), Bostik (www.bostik.de), Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (www.bv-parkett.de), „FussbodenTechnik“ (snfachpresse.de), GEV – Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe e.V. (www.emicode.com), Kiesel (www.kiesel.com), Mapei (www.mapei.de), Murexin (www.murexin.com), Objekt (www.objekt-verlag.de), Schönox (www.schoenox.de), Thomsit (www.thomsit.de), Uzin Utz (www.uzin-utz.com), Wakol (www.wakol.de), Wulff (www.wulff-gmbh.de) und der Zentralverband Raum und Ausstattung (www.zvr-info.de)

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IBK – Initiative Bodenbeläge kleben
Weinbergstraße 59
72800 Eningen unter Achalm
Telefon: +49 (7123) 9473096
http://ibk-fussboden.de

Ansprechpartner:
Nataly Kreutter
SCHAAL.TROSTNER KOMMUNIKATION GMBH
Telefon: +49 (711) 77000-33
Fax: +49 (711) 77000-10
E-Mail: nataly.kreutter@schaal-trostner.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel