Corona: Paritätischer fordert Zuschlag auf Regelsätze in der Grundsicherung

In einem Brief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil weist der Paritätische Wohlfahrtsverband auf die erheblichen Belastungen für die einkommensärmsten Teile der Bevölkerung hin. Die mit der Corona-Krise verbundenen Einschränkungen ergänzender Unterstützungssysteme stellten von Armut betroffene Menschen vor existentielle Herausforderungen. Für Menschen, die Hartz IV oder Grundsicherung im Alter beziehen, sei es dramatisch, dass jetzt Angebote bspw. der Tafeln wegfielen. Um Menschen vor existenziellen Krisen zu bewahren, brauche es sofort einen Zuschlag von 100 Euro pro Monat auf die derzeit viel zu niedrigen Regelsätze, fordert der Verband.

„Wir müssen ehrlich sein: Die Tafeln sind mittlerweile kein Add-on mehr, sondern echte Armenspeisung. Viele Menschen decken inzwischen ihren gesamten Nahrungsmittelbedarf über Lebensmittelspenden, um die nicht bedarfsgerechten Regelsatzpositionen auf anderen Feldern zu kompensieren“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Hamsterkäufe und die Tatsache, dass Millionen von Menschen, die bis vor kurzer Zeit noch in Kantinen, Mensen oder Schulen aßen, sich nun zu Hause verpflegen andererseits führten dazu, dass die Lebensmittelspenden für die Tafeln rapide zurückgehen. Zugleich seien immer mehr Tafeln gezwungen, ihre Arbeit einstellen, weil für die meist älteren ehrenamtlichen Kräfte das Ansteckungsrisiko zu hoch sei.

„Die schon in der Vergangenheit nicht bedarfsdeckenden Regelleistungen der Grundsicherung, die auch aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts schon in der Vergangenheit nur gerade noch verfassungskonform waren, sind in dieser Ausnahmesituation offenkundig viel zu niedrig bemessen“, so Schneider. Der Paritätische fordert einen Zuschlag in Höhe von 100 Euro pro Monat ab sofort auf die Grundsicherungsleistungen bis zur ohnehin anstehenden Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021. Darüber hinaus fordert er eine sofortige Einmalzahlung für Grundsicherungsbeziehende in Höhe von 200 Euro für krisenbedingte Mehraufwendungen wie etwa für Medikamente.

 

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