Widerruf von Kreditverträgen: Mit einem sensationellen Urteil stärkt der EuGH das Recht auf Widerruf für Millionen von Verbrauchern

Verhandelt wurde die Klage eines deutschen Darlehensnehmers gegen seine Sparkasse. Im Jahr 2012 kam es zum Vertragsschluss mit der Kreissparkasse Saarlouis über einen grundpfandrechtlich gesicherten Kredit über 100 000 Euro mit einem bis zum 30. November 2021 gebundenen Sollzinssatz von 3,61 % pro Jahr.

Im Jahr 2016 widerrief der Kläger den Vertrag mit Hinweis darauf, dass aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung die vereinbarte Widerrufsfrist noch nicht angelaufen sei.

Das Landgericht Saarbrücken hatte die Sache zum EuGH (C-66/19) gegeben, um die Konformität einer Widerrufspassage mit europäischem Recht prüfen zu lassen.

Der EuGH stellte heute in seinem Urteil fest – „Es reicht nicht aus, dass der Vertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist

Verbrauchern könnten Verweise auf Gesetzestexte nicht zuzumuten werden, wenn es sich dabei um sogenannte Kaskadenverweise handele und am Ende bis zu 8 Seiten komplexer Gesetzestexte gelesen und verstanden werden müssten – zu kompliziert, um einen Sachverhalt und die Auswirkungen auf das Darlehen abschätzen zu können.

Folge: Darlehen, die Verbraucher zur Finanzierung von Autos oder Immobilien seit dem 10. Juni 2010 aufgenommen haben, sind damit möglicherweise widerrufbar. Während Immobiliendarlehen nur bis März 2016 mit der entsprechenden Klausel vergeben wurden, nutzen Autobanken die vom EuGH kritisierte Klausel noch heute.

Betroffen sind nach Expertenmeinung etwa 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge mit einem Gesamtvolumen von geschätzt 340 Milliarden Euro. Bei ebenfalls widerrufbaren Baukrediten für private Haushalte geht es nach Recherchen um eine Darlehenssumme von insgesamt 1,2 Billionen Euro.

Rechtsanwalt Thomas Sittner, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht und Partner bei CLLB Rechtsanwälte: „Durch die aktuelle Entscheidung sind die Erfolgschancen in Widerrufsverfahren wieder deutlich gestiegen.“

CLLB Rechtsanwälte prüft Darlehensverträge kostenlos und kümmert sich unverbindlich um zur Verfügung stehende Rechtsschutzversicherungen. Auch für die außergerichtliche Kommunikation mit der kreditgebenden Bank steht die Kanzlei zur Verfügung.

Mehr Informationen: https://www.auto-kredit-widerruf.de

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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