Bei Flughafen München GmbH und AeroGround: Management und Betriebsrat vereinbaren Kurzarbeit für mehrere Tausend Mitarbeiter

  • Massive Verkehrs- und Ertragsrückgänge infolge der Corona-Krise
  • Sofortige Einführung von Kurzarbeit in allen Bereichen
  • Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern  

Airport Management und Betriebsrat haben sich auf die sofortige Einführung von Kurzarbeit bei der Flughafen München GmbH (FMG) und ihrer Abfertigungstochter AeroGround verständigt. Damit reagiert der Flughafen München auf die massiven Verkehrsrückgänge und Ertragsverluste infolge der Corona-Krise. Die Kurzarbeit betrifft mehrere Tausend Mitarbeiter aus allen Betriebsbereichen von FMG und AeroGround. Der jeweilige Umfang der Kurzarbeit, der bis zu 100 Prozent betragen kann, hängt vom Volumen des wegfallenden Arbeitsaufkommens ab und wird in den verschiedenen Bereichen individuell festgelegt. Durch die Einführung der Kurzarbeit sollen die Arbeitsplätze bei FMG und AeroGround in der Krisenzeit gesichert werden.

„Wir können heute noch nicht abschätzen, wann sich der Luftverkehr wieder regenerieren wird. Die Kurzarbeit wird uns aber dabei helfen, den Schaden für das Unternehmen und die Mitarbeiter zu begrenzen“, erklärte Jost Lammers, Vorsitzender der Geschäftsführung der FMG.

Auch andere Tochtergesellschaften der FMG wie die Handelsgesellschaft Eurotrade, die Restaurationsgesellschaft Allresto oder die Sicherheitsgesellschaft CAP haben bereits Kurzarbeit eingeführt und dafür jeweils eigene Regelungen mit ihren Arbeitnehmervertretungen getroffen. Die entsprechenden Vereinbarungen basieren auf den unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der jeweiligen Branchenzugehörigkeit der Tochtergesellschaften. Seitens des Arbeitgebers wird das gesetzliche Kurzarbeitergeld der Beschäftigten – abhängig vom jeweiligen Unternehmen– auf bis zu 90 Prozent des durch Kurzarbeit entfallenen Nettoentgelts aufgestockt. Für FMG und AeroGround wurde überdies eine soziale Komponente vereinbart, derzufolge Mitarbeitern aus den unteren bis mittleren Lohngruppen eine höhere Aufstockung ausgezahlt wird. 

„In dieser schwierigen Lage sind alle Konzernbeschäftigten gefordert. Der Teamgeist war am Flughafen München schon immer der entscheidende Erfolgsfaktor. Ich freue mich, dass wir auch in der Krise alle an einem Strang ziehen“, erklärte Flughafenchef Lammers.

Über die Flughafen München GmbH

Die 1949 gegründete Flughafen München GmbH (FMG) betreibt den Münchner Flughafen, der am 17. Mai 1992 an seinem heutigen Standort eröffnet wurde. Gesellschafter der FMG sind der Freistaat Bayern mit 51 Prozent, die Bundesrepublik Deutschland mit 26 Prozent und die Landeshauptstadt München mit 23 Prozent. Konzernweit beschäftigt die FMG mit ihren 22 Tochter- und Beteiligungsgesellschaften rund 10.000 Mitarbeiter. Mit insgesamt über 38.000 Beschäftigten bei rund 520 Unternehmen gehört der Flughafen München zu den größten Arbeitsstätten Bayerns. Der Münchner Flughafen hat sich nach seiner Inbetriebnahme binnen weniger Jahre zu einer bedeutenden Luftverkehrsdrehscheibe entwickelt und fest im Kreis der zehn verkehrsstärksten Flughäfen Europas etabliert. Der Münchner Airport bietet heute Flugverbindungen zu über 250 Zielen in aller Welt. 2019 wurden an Bayerns Tor zur Welt rund 417.000 Flüge mit 47,9 Millionen Passagieren gezählt. Als erster und bisher einziger Flughafen in Europa wurde Bayerns Tor zur Welt vom renommierten Londoner Skytrax-Institut mit dem Qualitätssiegel »5-Star-Airport« ausgezeichnet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Flughafen München GmbH
Nordallee 25
85326 München
Telefon: +49 (89) 975-00
Telefax: +49 (89) 97541106
http://www.munich-airport.de

Ansprechpartner:
Ingo Anspach
Leiter Presseabteilung
Telefon: +49 (89) 975-41100
Fax: +49 (89) 97541106
E-Mail: ingo.anspach@munich-airport.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel