Erklärung zu COVID-19

Die behördlich angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie haben Bürger und Unternehmen besonders in Europa, den USA und Asien vor große Herausforderungen gestellt. Nach den Gedanken an die unmittelbar von der Krankheit Betroffenen galt es in kurzer Zeit zu entscheiden, wie wir als Unternehmen den Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden, unseren Mitarbeitern wie auch gegenüber unseren Aktionären in dieser Lage gerecht werden.

Auch wenn wir noch nicht wissen, wie sich das aktuelle Umfeld zumindest zeitweise auch in unseren Ergebnissen niederschlagen wird, haben wir uns dennoch entschlossen, von einer kompletten Aussetzung der Dividende abzusehen.

Der Vorstand hat sich zur Sicherung der Liquidität auch bei möglicherweise anhaltenden oder wiederkehrenden Einschnitten in die Volkswirtschaft entschieden, eine Dividende für das Geschäftsjahr 2019 von 0,04 EUR pro Aktie der diesjährigen Hauptversammlung vorzuschlagen. Dies entspricht der gesetzlichen Mindestdividende auf welche die Aktionäre Anspruch haben, da derzeit eine vollständige Gewinnthesaurierung nicht erforderlich ist, um die Lebens- und Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu sichern.

Aufgrund des aktuellen Zustands der Märkte und der damit verbundenen Chancen für Unternehmen und Aktionäre hat der Vorstand entschieden, einen Teil der ursprünglich geplanten Dividende für ein Aktienrückkaufprogramm zu verwenden. Hierzu wurde zunächst ein Betrag von 500.000,00 EUR bereitgestellt. Details hierzu wurden bereits in einer adhoc-Veröffentlichung genannt.

Da wir davon ausgehen müssen, dass auch im weiteren Jahresverlauf die Durchführung einer Hauptversammlung mit physischer Präsenz unserer Aktionäre ohne Gefährdung der Gesundheit unserer Aktionäre und Mitarbeiter nicht möglich sein wird, werden wir die Hauptversammlung der Softing AG in diesem Jahr zum ursprünglich vorgesehenen Termin am 6. Mai als rein virtuelle Hauptversammlung  ohne physische Präsenz von Aktionären und Aktionärsvertretern durchführen, was aufgrund einer Gesetzesänderung zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie nun möglich ist. Die Einberufung der virtuellen Hauptver¬sammlung wurde am 9. April 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Weitere Informationen zur Hauptversammlung sowie krisenbezogene Informationen finden Sie auf unserer Website: www.softing.com/hv

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