EZB unterstützt makroprudenzielle Maßnahmen als Reaktion auf den Covid-19-Ausbruch

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• EZB unterstützt die raschen Maßnahmen der makroprudenziellen Behörden im Euroraum zur Minderung der Auswirkungen von Covid-19 auf den Finanzsektor durch Freigabe oder Verringerung der Kapitalpuffer
• Makroprudenzielle Maßnahmen setzen Eigenkapital der Banken von über 20 Mrd € zur Verlustabsorption und Förderung der Kreditvergabe frei
• Maßnahmen flankieren und stärken die von der EZB eingeleiteten mikroprudenziellen Maßnahmen

Die Europäische Zentralbank (EZB) unterstützt die Maßnahmen, die von den makroprudenziellen Behörden im Euro-Währungsgebiet ergriffen wurden, um die Folgen des Ausbruchs von Covid-19 auf den Finanzsektor einzudämmen. Die EZB hat die von den entsprechenden nationalen Behörden eingereichten Notifizierungen für jede vorgeschlagene Maßnahme, die in der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie vorgesehen sind, geprüft und ihre implizite Zustimmung dazu erteilt; damit hat sie die Maßnahmen zur Absenkung der Kapitalanforderungen (einschließlich des antizyklischen Kapitalpuffers) gebilligt.

Durch die seit dem 11. März 2020 angekündigten Maßnahmen der nationalen makroprudenziellen Behörden werden über 20 Mrd € an hartem Kernkapital der Banken im Eurogebiet freigesetzt. Dies ergibt sich aus Freigaben oder Verringerungen des antizyklischen Kapitalpuffers, des Systemrisikopuffers und der Puffer für andere systemrelevante Institute. Darüber hinaus haben einige Behörden zuvor angekündigte Maßnahmen ausgesetzt oder zurückgenommen, um die Banken von dem Druck zu befreien, im Abschwung Kapitalpuffer aufbauen zu müssen.

Diese makroprudenziellen Maßnahmen ergänzen und unterstützen die von der EZB-Bankenaufsicht seit dem 12. März 2020 angekündigten Schritte.

In Ausübung ihrer makroprudenziellen Aufgaben gemäß der Verordnung über den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus1 ist die EZB für die Prüfung der makroprudenziellen Maßnahmen zuständig, die von den nationalen Behörden der Länder, die der Bankenaufsicht der EZB unterstehen, in Erwägung gezogen werden. Ferner ist die EZB befugt, sofern erforderlich, höhere Anforderungen oder strengere Maßnahmen anzuwenden, als sie auf nationaler Ebene beschlossen wurden, um Finanzstabilitätsrisiken einzudämmen.

Die EZB hat heute einen Überblick über die makroprudenziellen Maßnahmen veröffentlicht, die die Behörden im Euroraum (einschließlich Zentralbanken und Bankenaufsicht) als Reaktion auf den Ausbruch von Covid-19 ergriffen haben, und auch deren Auswirkungen auf das regulatorische Eigenkapital der Banken untersucht.

 

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