Mit VSB Service gut beraten: Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung nachrüsten

Windräder blinken nachts künftig weniger. Wichtig für Anwohner und die Akzeptanz, aber herausfordernd für Betreiber, die jetzt das Nachrüsten der Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) organisieren. Betriebsführer VSB Service berät Kunden herstellerneutral zu Handlungsoptionen und übernimmt die Genehmigung.

Kaufen, installieren und fertig? Mitnichten, die Realität stellt Windmüller vor neue Herausforderungen und bringt Arbeit mit sich: Ist eine Ausnahme von der Nachrüstpflicht möglich? Welche technischen Voraussetzungen hat der Windpark? Lässt die bestehende BImSchG-Genehmigung eine BNK zu? Wer bietet welche Systeme zu welchen Konditionen an? Oder, was muss für die verpflichtende Infrarot-Kennzeichnung getan werden? Die Zeit drängt, um Fragen wie diese in der Praxis zu klären, denn bis zum 30.06.2021 sollen laut Gesetzgeber die neuen Regeln umgesetzt sein.

„Der Um- und Nachrüstungsbedarf für bestehende Windparks ist enorm. Vor der Investitionsentscheidung ist vielen Betreibern jedoch eine differenzierte Beratung und Bewertung ihrer Handlungsoptionen von einem herstellerneutralen Partner wichtig“, so Gerrit Schmidt, Geschäftsführer der VSB Service GmbH, ein Unternehmen der VSB Gruppe. Ersten Kunden konnten bereits Konzepte mit Handlungsempfehlungen überreicht werden. Entscheidet sich der Betreiber für eine Nachrüstoption übernimmt VSB bei Bedarf auch das komplette Projektmanagement einschließlich der Genehmigung.

Diese Planungssicherheit wissen Kunden wie die Stadtwerke Tübingen zu schätzen. Dazu der Asset-Manager Reiner Ebe: „VSB hat uns schon früh in der Phase der Bestandsaufnahme bei mehreren Windparks transparent, umfassend und lösungsorientiert beraten. Wir haben hier nun eine solide Entscheidungsgrundlage zum Thema BNK-Installation.“

Im Rahmen dieser 360-Grad-Betrachtung prüft VSB ebenso, ob Kooperationen mit benachbarten Windparks geschlossen werden können. Denn bei einer gemeinsamen Nutzung lassen sich die Betriebs- und Investitionskosten erheblich senken. „Stellen wir die wirtschaftliche Unzumutbarkeit fest, besteht für den Betreiber sogar die Chance, dies als Voraussetzung für die Befreiung der BNK-Nachrüstpflicht zu nutzen“, erklärt Gerrit Schmidt.

 

Über die VSB Holding GmbH

VSB mit Hauptsitz in Dresden zählt zu den führenden Komplettanbietern im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das Kerngeschäft liegt in der nationalen und internationalen Projektentwicklung von Wind- und Photovoltaikparks, deren Betriebsführung, Instandhaltung und dem Betreiben eigener Parks. Seit 1996 hat VSB mehr als 700 Windenergie- und Photovoltaikanlagen mit rund 1,1 GW installierter Leistung und einem Investitionsvolumen von 1,7 Milliarden Euro errichtet und erbringt Servicedienstleistungen von rund 1,4 GW. Im Konzern und den verbundenen Unternehmen sind 300 Mitarbeiter an 19 Standorten tätig.

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