PKV einigt sich mit Bundesärztekammer über Extravergütungen in der Corona-Krise

Für Arztpraxen ist es aktuell mit großen Herausforderungen ver­bunden, ihre Patienten auch in der Corona-Pandemie flächen­deckend und kontinuierlich gut zu versorgen. Daher hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit der Bundesärztekammer (BÄK) Vereinbarungen über eine „Hygiene­pauschale“ sowie über den erweiterten Einsatz von Telemedizin bei psychotherapeutischen Leistungen getroffen.

Hygienepauschale: Bis zum 31. Juli 2020 können Ärzte in der ambulanten Versorgung für jeden unmittelbaren Arzt-Patienten­kontakt einen Betrag in Höhe von 14,75 Euro für erhöhten Hygieneaufwand abrechnen.

Telemedizin: In der Psychotherapie werden die Möglichkeiten zum Einsatz von Telemedizin in der Corona-Krise erweitert. Hier kann ausnahmsweise auf den sonst erforderlichen unmittelbaren persönlichen Kontakt mit dem Patienten verzichtet werden, damit der Patient nicht unversorgt bleibt.

Im Interesse von Patienten, die in der aktuellen Krisensituation den Arzt nicht aufsuchen können und bei denen auch keine Video-Sprechstunde möglich ist, kann eine längere telefonische Beratung sinnvoll sein, um die Versorgung zu sichern. Dazu gibt es ebenfalls eine Abrechnungsempfehlung der BÄK.

Zur Vereinbarung mit der Bundesärztekammer erklärt der Vorsit­zende des PKV-Verbandes, Ralf Kantak: „Die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind auch in der Corona-Pandemie ein unverzichtbarer Beitrag zur Tragfähigkeit des deut­schen Gesundheitssystems insgesamt. Der Schutz unserer Kran­kenhäuser und des gesamten Gesundheitssystems vor einer Überlastung beginnt in jeder Arzt- und Facharztpraxis. Die Praxen sind mit allen erforderlichen Hygiene- und Distanzmaß­nahmen darauf vorbereitet, ihre Patienten sicher zu betreuen.

Die Versicherten sollten daher jetzt nicht länger aus Sorge vor Ansteckungen ihre Arztbesuche aufschieben oder absagen. Gerade Patienten mit chronischen Erkrankungen benötigen die regelmäßige ärztliche Betreuung, sonst erhöhen sie ihre gesund­heitlichen Risiken. Patienten mit akuten Beschwerden sollten die ärztliche Untersuchung keinesfalls hinauszögern. Auch wichtige Vorsorgeuntersuchungen sollten nicht lange aufgeschoben wer­den, weil zu spät entdeckte Krankheiten umso schwerer zu bewältigen wären und zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden führen.

Wir empfehlen den Versicherten, jeweils Kontakt mit ihrem Arzt aufzunehmen. Möglicherweise bieten sich auch Optionen für eine Beratung per Telefon oder Video. Für Privatversicherte war es bereits vor der Corona-Pandemie möglich, sich den digitalen Arztbesuch erstatten zu lassen. Die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) kennt die ‚Beratung auch mittels Fernsprecher‘, die es dem Arzt erlaubt, eine digitale Sprechstunde abzurechnen. Die PKV geht hier mit gutem Beispiel voran. Die Vereinbarungen zwi­schen Bundesärztekammer und PKV-Verband zeigen einmal mehr, dass der private Bereich im Gesundheitswesen seiner Ver­antwortung für die medizinische Versorgung gerecht wird.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln
Telefon: +49 (221) 9987-0
Telefax: +49 (221) 9987-3950
http://www.pkv.de

Ansprechpartner:
Stefan Reker
Geschäftsführer / Leiter des Bereiches Kommunikation
Telefon: +49 (30) 204589-44
Fax: +49 (30) 204589-33
E-Mail: stefan.reker@pkv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel