Logistische Vorbereitungen für die Jahreshauptversammlung von Sibanye-Stillwater

Die Aktionäre werden auf die Ankündigung vom Mittwoch, 22. April 2020 verwiesen, in der die Aktionäre unter anderem über das Datum, die Uhrzeit und den Link zur bevorstehenden Jahreshauptversammlung der Gruppe ("AGM") informiert werden.

Die Jahreshauptversammlung für das am 31. Dezember 2019 endende Jahr wird vollständig unter Verwendung elektronischer Kommunikation und elektronischer Plattformen abgehalten, am 26. Mai 2020 um 09:00 Uhr (CAT) unter Verwendung des unten stehenden Links und unter Befolgung der entsprechenden Schritte:

https://bit.ly/39st1Ms

Weitere Schritte folgen:

  • Geben Sie den Link in Ihren Internet-Browser ein oder kopieren Sie ihn
  • Klicken Sie auf "stattdessen im Web beitreten / Microsoft-Teams öffnen".
  • Klicken Sie auf "Jetzt beitreten".
  • Mikrofon stumm schalten

Wie bereits in einer früheren Mitteilung erwähnt, ist der Grund für die Abhaltung der Hauptversammlung auf elektronischem Wege die Folge des Ausbruchs des COVID-19-Virus und der sich daraus ergebenden gesundheitsbeeinträchtigenden Imperative, rechtlichen Einschränkungen und offiziellen Ratschläge zu Versammlungen und Bewegungen.

Aktionäre, die an der Jahreshauptversammlung teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre Absicht (die elektronische Mitteilung) per E-Mail an die Gruppe unter lerato.matlosa@sibanyestillwater.com oder proxy@computershare.co.za oder per Post an Computershare mitzuteilen: Private Bag X9000, Saxonwold, 2132 so bald wie möglich, spätestens jedoch bis Freitag, 22. Mai 2020, 09.00 Uhr, mitzuteilen, dass sie über elektronische Kommunikation an der Hauptversammlung teilnehmen möchten. Damit die elektronische Mitteilung gültig ist, muss sie enthalten:

  • Wenn es sich bei dem Aktionär um eine Einzelperson handelt: eine beglaubigte Kopie seines/ihres Originalausweises und/oder Reisepasses und/oder Führerscheins
  • Wenn es sich bei dem Aktionär nicht um eine natürliche Person handelt, eine beglaubigte Kopie eines Beschlusses der betreffenden Körperschaft und eine beglaubigte Kopie der Ausweisdokumente und/oder Reisepässe der Personen, die den betreffenden Beschluss gefasst haben, wobei aus dem Beschluss hervorgehen muss, wer von der betreffenden Körperschaft befugt ist, die betreffende Körperschaft auf der Hauptversammlung durch elektronische Teilnahme zu vertreten
  • Eine gültige E-Mail-Adresse und/oder Mobiltelefonnummer (die Kontakt-E-Mail-Adresse/-Nummer)

Durch die Bereitstellung der Identifizierungsformulare geben die Teilnehmer der Gruppe hiermit das Recht, diese persönlichen Daten für die Zwecke der Hauptversammlung zu verwenden.

Jeder Aktionär oder Bevollmächtigte, der am Freitag, den 22. Mai 2020, nicht bis Freitag, den 22. Mai 2020, 09.00 Uhr, eine elektronische Mitteilung sendet, kann dennoch jederzeit, jedoch nicht später als Dienstag, den 26. Mai 2020, 08.30 Uhr, vor Beginn der Hauptversammlung, per E-Mail an der Hauptversammlung teilnehmen. Im Interesse einer effizienten Verwaltung wird den Aktionären und ihren Bevollmächtigten jedoch dringend empfohlen, die elektronische Mitteilung bis Freitag, 22. Mai 2020, 09.00 Uhr zu versenden.

Die eingesetzte elektronische Kommunikation ermöglicht es allen an der Sitzung teilnehmenden Personen, gleichzeitig und ohne Vermittler miteinander zu kommunizieren und angemessen effektiv an der Sitzung teilzunehmen. Die Abstimmung der Aktien wird über elektronische Kommunikation möglich sein. Aktionäre, die ihre elektronische Mitteilung eingereicht haben, erhalten den Link, den Benutzernamen und das Passwort für den Zugang zur Plattform für Abstimmungen und Fragen. Sobald die Versammlung begonnen hat, können die Teilnehmer, die sich mit ihrem Benutzernamen und Passwort angemeldet haben, über die Anwendung, die während der Versammlung geöffnet wird, abstimmen und Fragen stellen.

Zertifizierte Aktionäre oder entmaterialisierte Aktionäre mit "Eigennamen"-Registrierung, die berechtigt sind, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen, sind berechtigt, einen oder mehrere Bevollmächtigte zu ernennen, die an ihrer Stelle teilnehmen, sprechen und abstimmen. Ein Bevollmächtigter muss kein Aktionär sein und ist berechtigt, bei einer Abstimmung abzustimmen. Es ist erforderlich, dass die Vollmachtsformulare bis spätestens Freitag, den 22. Mai 2020 um 09.00 Uhr an die Transfer-Sekretäre in Südafrika oder Großbritannien weitergeleitet werden, da dies der letzte praktikable und angemessene Termin für die Gesellschaft ist, um die Identität der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, die per elektronischer Kommunikation an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, zu überprüfen.

Aktionäre, die ihre Aktien entmaterialisiert haben, mit Ausnahme der Aktionäre, die ihre Aktien mit "Eigennamen"-Registrierung entmaterialisiert haben, sollten sich mit ihrem Zentralverwahrer (Central Securities Depository Participant, CSDP) oder Broker in der Art und Weise und innerhalb der Zeit, die in der zwischen ihnen und ihrem CSDP oder Broker abgeschlossenen Vereinbarung festgelegt sind, in Verbindung setzen:

  • ihnen ihre Stimmanweisungen zu erteilen oder
  • für den Fall, dass sie an der Generalversammlung teilnehmen möchten, die dafür erforderliche Vollständigkeitserklärung einzuholen

Abgesehen von den Kosten, die Sibanye-Stillwater dadurch entstehen, dass die Hauptversammlung über eine ferngesteuerte interaktive elektronische Plattform abgehalten wird, sind die Aktionäre für ihre eigenen Netzgebühren im Zusammenhang mit der elektronischen Teilnahme an der Hauptversammlung und/oder der Stimmabgabe bei der Hauptversammlung verantwortlich. Derartige Gebühren gehen nicht zu Lasten von Sibanye-Stillwater, Computershare Investor Services Proprietary Limited und/oder Lumi Technologies SA Proprietary Limited. Sibanye-Stillwater, Computershare Investor Services Proprietary Limited und/oder Lumi Technologies SA Proprietary Limited können im Falle eines Verlusts der Netzwerkverbindung oder eines anderen Netzwerkausfalls aufgrund von unzureichender Sendezeit, Internetverbindung, Internetbandbreite und/oder Stromausfällen, die einen solchen Aktionär an der Teilnahme an und/oder der Stimmabgabe bei der Hauptversammlung hindern, nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Für Unterstützung im Zusammenhang mit der Hauptversammlung am Tag der Versammlung rufen Sie bitte +27 (0)800 333 461 oder +27 (0)11 278 9700 an oder senden Sie eine E-Mail an:  lerato.matlosa@sibanyestillwater.com

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Die Informationen in dieser Ankündigung können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "Safe Harbour"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich u.a. derer, die sich auf die Finanzlage von Sibanye Stillwater Limited ("Sibanye-Stillwater" oder die "Gruppe"), Geschäftsstrategien, Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteil der Geschäftsleitung und der Direktoren von Sibanye-Stillwater widerspiegeln.

Alle Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und in dieser Mitteilung enthalten sind, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen verwenden oft auch Wörter wie "wird", "Prognose", "Potenzial", "schätzen", "erwarten" und Wörter mit ähnlicher Bedeutung. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten verbunden, da sie sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände beziehen und im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren, einschließlich der in diesem Haftungsausschluss dargelegten, betrachtet werden sollten. Die Leser werden davor gewarnt, sich unangemessen auf solche Aussagen zu verlassen.

Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften von Sibanye-Stillwater erheblich von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, gehören unter anderem unsere zukünftigen Geschäftsaussichten, unsere Finanzlage, unsere Schuldenposition und unsere Fähigkeit, den Verschuldungsgrad zu reduzieren, sowie die geschäftlichen, politischen und sozialen Bedingungen in den Vereinigten Staaten, Südafrika, Simbabwe und anderswo; Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen; unsere Fähigkeit, die Vorteile von Streaming-Vereinbarungen oder Pipeline-Finanzierungen zu nutzen; unsere Fähigkeit, unsere Anleiheinstrumente zu bedienen; Änderungen der Annahmen, die der Schätzung der aktuellen Mineralreserven und Ressourcen von Sibanye-Stillwater zugrunde liegen; die Fähigkeit, erwartete Effizienzen und andere Kosteneinsparungen in Verbindung mit vergangenen, laufenden und zukünftigen Akquisitionen sowie bei bestehenden Betrieben zu erzielen; unsere Fähigkeit, eine stabile Produktion beim Blitz-Projekt zu erreichen; den Erfolg der Geschäftsstrategie von Sibanye-Stillwater; Explorations- und Erschließungsaktivitäten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, die Anforderungen an einen nachhaltigen Betrieb zu erfüllen; Änderungen des Marktpreises von Gold, Platinmetallen und/oder Uran; das Auftreten von Gefahren im Zusammenhang mit unterirdischem und oberirdischem Gold-, Platinmetall- und Uranbergbau; das Auftreten von Arbeitsunterbrechungen und Arbeitskampfmaßnahmen; die Verfügbarkeit, die Bedingungen und den Einsatz von Kapital oder Krediten; Änderungen der einschlägigen Regierungsbestimmungen, insbesondere der Umwelt-, Steuer-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und neue Gesetze, die sich auf Wasser, Bergbau, Mineralrechte und Unternehmenseigentum auswirken, einschließlich aller Auslegungen dieser Gesetze, die Gegenstand von Streitigkeiten sein können; das Ergebnis und die Folgen potenzieller oder anhängiger Rechtsstreitigkeiten oder behördlicher Verfahren oder anderer Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsfragen; Stromunterbrechungen, Einschränkungen und Kostensteigerungen; Versorgungsengpässe und Preissteigerungen bei den Produktionsmitteln; Wechselkursschwankungen, Währungsabwertungen, Inflation und andere makroökonomische geldpolitische Maßnahmen; das Auftreten vorübergehender Stilllegungen von Minen wegen Sicherheitsvorfällen und ungeplanter Wartung; die Fähigkeit, Führungskräfte oder ausreichend technisch versierte Mitarbeiter einzustellen und zu halten, sowie deren Fähigkeit, eine ausreichende Vertretung von historisch benachteiligten Südafrikanern in Führungspositionen zu erreichen; Versagen von Informationstechnologie und Kommunikationssystemen; die Angemessenheit des Versicherungsschutzes; alle sozialen Unruhen, Krankheiten oder natürlichen oder von Menschen verursachten Katastrophen in informellen Siedlungen in der Nähe einiger Betriebe von Sibanye-Stillwater sowie die Auswirkungen von HIV, Tuberkulose und die Ausbreitung anderer ansteckender Krankheiten wie des Coronavirus ("COVID-19"). Weitere Einzelheiten zu potenziellen Risiken und Ungewissheiten, die Sibanye-Stillwater betreffen, sind in den von Sibanye-Stillwater bei der Johannesburger Börse und der United States Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen beschrieben, einschließlich des Integrierten Jahresberichts 2019 und des Jahresberichts auf Formular 20-F für das am 31. Dezember 2019 endende Finanzjahr.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum des Inhalts. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (außer in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang).

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