Beim Laub von Nachbars Garten kommt es auf Grenzabstand an

Haben Bäume den vorgeschriebenen Abstand von der Grundstücksgrenze, kann sich der Nachbar nicht gegen das herüberfallende Laub oder Zapfen, Pollen und Samen wehren. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (V ZR 218/18) hin.

Im entschiedenen Fall ging es um drei 18 Meter hohe Birken in Baden-Württemberg, die den im Nachbarrechtsgesetz des Bundeslandes vorgeschriebenen Grenzabstand von mindestens zwei Metern hatten. Trotzdem verlangte der Nachbar eine Beseitigung der Bäume oder eine monatliche Zahlung von 230 Euro in den Monaten Juni bis November. Er berief sich darauf, dass er durch den Pollenflug und durch die herüberfallenden Samen, Früchte, Zapfen und das Laub erheblich beeinträchtigt sei, weil er deshalb Dachboden, Dachrinnen und Lichtschächte mehrmals im Jahr reinigen müsse. Damit kam er jedoch vor Gericht nicht durch.

Laut dem Urteil kommt es darauf an, ob der Baumbesitzer sein Grundstück ordnungsgemäß bewirtschaftet. Dies sei gegeben, wenn die Bäume den im jeweiligen Landesgesetz geregelten Grenzabstand haben. Der Nachbar könne in dem Fall nur dann eine Beseitigung der Bäume oder einen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Bäume eine ungewöhnlich schwere Beeinträchtigung für ihn bedeuteten. Dies sei jedoch bei einem erhöhten Reinigungsaufwand noch nicht der Fall.

Über die Wüstenrot & Württembergische AG

1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Wüstenrot & Württembergische AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 662-0
Telefax: +49 (711) 662-2520
http://www.ww-ag.de

Ansprechpartner:
Jasmin Lux
Volontärin
Telefon: +49 (7141) 16-751460
Fax: +49 (7141) 16-851460
E-Mail: jasmin.lux@ww-ag.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel