NLM erhält volle Zuständigkeit für Telemedien

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) ist seit 16. Mai 2020 für die allgemeine Aufsicht über Telemedien gemäß § 59 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) – mit Ausnahme des Datenschutzes – zuständig, deren Anbieter ihren Sitz in Niedersachsen haben. Bisher war das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) für die Aufsicht der Angebote im Internet außerhalb des Jugendschutzes zuständig. LAVES und NLM hatten den jetzt vollzogenen Zuständigkeitswechsel gemeinsam angeregt.

Der Niedersächsische Landtag hat die Änderung des § 38 des Niedersächsischen Mediengesetzes (NMedienG) beschlossen, um die Aufsicht über Telemedien in Niedersachsen zu vereinheitlichen.

Die NLM ist bereits seit 2003 für die Aufsicht im Bereich des Jugendschutzes im Internet gemäß des Jugendmedienstaatsvertrages (JMStV) zuständig. Die neue Aufgabe der NLM umfasst u. a. die Überprüfung der Einhaltung der Impressumspflichten sowie der Werbekennzeichnung in Telemedien, wie z. B. in Postings sog. Influencer*innen.

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