Kurz gefragt: Was kann bei zu schnellem Autofahren drohen?

Erst vor einigen Wochen sind neue Verkehrsregeln für Autofahrer in Kraft getreten. Diese führen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zu deutlichen Verschärfungen im Bußgeldkatalog. So drohen bereits 80 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot, wenn man beispielsweise innerorts 21 Stundenkilometer oder außerorts 26 Stundenkilometer zu schnell fährt. Aufgrund der öffentlichen Kritik ist nun im Gespräch, die harten Strafen für zu schnelles Fahren wieder zu lockern. Sie seien an einigen Stellen unverhältnismäßig und bestrafen einmalige Verstöße, die versehentlich aus Unachtsamkeit entstanden sind, zu hart. In der Kfz-Versicherung kann eine überhöhte Geschwindigkeit auch Auswirkungen auf den Kaskoschutz haben und als grob fahrlässig gewertet werden, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa. Je nach Schwere und Verschuldensgrad ist der Versicherer im Einzelfall berechtigt, die Schadenzahlung anteilig zu kürzen. Auch äußere Einflüsse wie Witterungsverhältnisse bei Schnee, Regen und Eis fließen hier ein. „Wer sich solche Prüfungen und langwierigen Auseinandersetzungen ersparen will, sollte einen Kaskotarif wählen, bei dem grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist“, rät Bösl. Dann sind auch andere Unachtsamkeiten wie das versehentliche Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschildes versichert und führen zu keiner Kürzung im Schadenfall.

Weitere Infos zur Kfz-Versicherung finden Sie hier

Über uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

uniVersa Versicherungen
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 5307-0
Telefax: +49 (911) 5307-3700
http://www.universa.de

Ansprechpartner:
Stefan Taschner
Pressesprecher
Telefon: +49 (911) 5307-1698
Fax: +49 (911) 5307-1676
E-Mail: stefan.taschner@universa.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel