Informationen zur Generalversammlung vom 30. Juni 2020

Die HOCHDORF Holding AG hat heute die Einladung zur Generalversammlung publiziert. An der Generalversammlung vom 30. Juni 2020 stellen sich Markus Bühlmann (bisher) sowie Jürg Oleas, Andreas Herzog, Jean-Philippe Rochat und Ralph Siegl (alle neu) zur Wahl in den Verwaltungsrat der HOCHDORF Holding AG. Weiter beschloss der Verwaltungsrat, den Antrag eines Klein-Aktionärs auf Sonderprüfung in die Traktandenliste der Generalversammlung aufzunehmen.

Die auf den 30. Juni 2020 verschobene Generalversammlung der HOCHDORF Holding AG findet wegen der Coronavirus-Pandemie ohne Präsenz von Aktionären statt. Die Stimmabgabe erfolgt elektronisch oder postalisch über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter.

Wahlempfehlung in den Verwaltungsrat
Wie bereits am 18. Februar 2020 angekündigt, stehen die Verwaltungsratsmitglieder Bernhard Merki, Jörg Riboni, Markus Kalberer und Dr. Walter Locher nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung.

Bei der Auswahl der neuen VR-Kandidaten hat sich der Personal- und Vergütungsausschuss am für die HOCHDORF-Gruppe notwendigen Kompetenzprofil orientiert. Der Verwaltungsrat beantragt neben der Wiederwahl von Markus Bühlmann, die Zuwahl von Jürg Oleas, Andreas Herzog, Jean-Philippe Rochat und Ralph Siegl als neue Mitglieder des Verwaltungsrates.

Als zukünftiger Verwaltungsratspräsident wird Jürg Oleas zur Wahl vorgeschlagen. Als Mitglieder des Personal- und Vergütungsausschuss werden Jürg Oleas, Jean-Philippe Rochat und Ralph Siegl zur Wahl empfohlen.

Der Verwaltungsrat ist aufgrund der geführten Gespräche überzeugt, den Aktionärinnen und Aktionären einen professionellen und in den Kompetenzen ausgewogenen Verwaltungsrat zur Wahl vorzuschlagen, der insbesondere auch von den drei grössten Aktionären der Gesellschaft mitgetragen wird.

Antrag auf Sonderprüfung im Sinne von OR Art. 697
Der Verwaltungsrat hat im Vorfeld der Generalversammlung zudem von den Fragen eines Klein-Aktionärs (siehe Seite 3) und dessen Sonderprüfungsantrag Kenntnis genommen. Er ist der Ansicht, dass der Antrag des Aktionärs Fragen betrifft, die in Anbetracht der Entwicklungen der HOCHDORF-Gruppe in den letzten zwei Jahren für eine grosse Anzahl der Aktionäre wichtig sind. Aufgrund dieser Situation ist es aus Sicht des Verwaltungsrates zentral, dass die Aktionäre der Gesellschaft in allen für sie wichtigen Fragen vollständige Transparenz haben, sodass sie wieder Vertrauen in die Gesellschaft und ihre Führung haben können.

Der Verwaltungsrat empfiehlt daher den Aktionären die Annahme des Antrages, sofern sie von den Antworten des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle auf die vom Aktionär gestellten Fragen nicht vollständig befriedigt sind oder Zweifel haben. Damit die Aktionäre sich in dieser Hinsicht eine Meinung bilden können, wird der Verwaltungsrat seine Antworten und die Antworten der Revisionsstelle am 15. Juni 2020 auf der Homepage der Gesellschaft publizieren.

Über die HOCHDORF Holding AG

Die HOCHDORF-Gruppe mit Hauptsitz in Hochdorf erzielte im Jahre 2019 einen konsolidierten Netto-Verkaufserlös von CHF 456.8 Mio. Sie ist eines der führenden Nahrungsmittel-Unternehmen der Schweiz und verfügte per 31.12.2019 über 618 Mitarbeitende. Aus natürlichen Rohstoffen wie Milch, Molke und Ölsaaten gewonnen, leisten HOCHDORF Produkte seit 1895 einen Beitrag zu Gesundheit und Wohlbefinden von Babys bis hin zu Senioren. Zu den Kunden zählen die Lebensmittelindustrie sowie der Gross- und Detailhandel. Die Produkte werden in über 70 Ländern verkauft. Die Aktien werden an der SIX Swiss Exchange in Zürich gehandelt (ISIN CH0024666528).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

HOCHDORF Holding AG
Siedereistrasse 9
CH6281 Hochdorf
Telefon: +41 (41) 91465-65
Telefax: +41 (41) 91466-66
http://www.hochdorf.com

Ansprechpartner:
Christoph Hug
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: +41 (41) 91465-62
Fax: +41 (41) 91466-66
E-Mail: christoph.hug@hochdorf.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel