Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – die Hängepartie geht weiter

Der Thüringer Bauernverband (TBV) hat kein Verständnis für die Absetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung von der Tagesordnung der heutigen Bundesratssitzung, da es so für Schweinhalterinnen und Schweinhaltern in Thüringen weiterhin offen bleibt, welche Regelungen zur Haltung von Sauen zukünftig gelten werden. „Die anhaltende Unsicherheit schadet Haltern und Tieren. Wenn ein Sauenhalter nicht weiß, wie ein Stall in fünf oder zehn Jahren aussehen muss, um gültigem Recht zu entsprechen, wird er keinen Umbau anstoßen.“, so Dr. Klaus Wagner, Präsident des TBV.

Die Unsicherheit hat dazu geführt, dass sich in den letzten Jahren ein enormer Investitionsstau aufgebaut hat. „Unsere Landwirte würden ihre Ställe gerne modernisieren, um ihren Tieren einen höheren Tierwohl-Standard zu bieten. So lange aber niemand weiß, wie ein solcher Stall aussehen muss, sind ihnen die Hände gebunden.“, so Wagner weiter. Alle Sauenhalterinnen und Sauenhalter benötigen daher aus Sicht des TBV dringend eine rechtliche Klarstellung darüber, wie die Sauenhaltung zukünftig in Deutschland aussehen soll.

 

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Die Anzahl der in Deutschland und Thüringen gehaltenen Sauen ist seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland noch 1,80 Millionen Zuchtsauen gehalten, in 2016 waren es noch 1,91 Millionen Tiere. In Thüringen wurden im letzten Jahr 87.000 Zuchtsauen gehalten, im Verglich zum Vorjahr verringerte sich der Bestand um 3,6 Prozent. Auf der anderen Seite werden jedes Jahr 11 Millionen Ferkel, vor allem aus Belgien und den Niederlanden nach Deutschland importiert und hier gemästet. Die Gründe für den Rückgang der einheimischen Sauenbestände sind vielseitig. Vor allem aber die seit Jahren andauernde rechtliche Unsicherheit bezüglich der Haltungsanforderungen für Sauen hat viele Landwirtinnen und Landwirte dazu veranlasst, ihre Sauenhaltung aufzugeben.

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