DEGEMED fordert vor der Anhörung im Bundestag weiterhin Verbesserungen am Gesetzentwurf zum GKV-IPReG

Am 17.06.2020 findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages die Anhörung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG)" statt. Das Gesetz ist für die Reha im Geltungsbereich des SGB V sehr wichtig. In ihrer schriftlichen Stellungnahme dazu weist die DEGEMED daher nachdrücklich auf den dringenden Änderungsbedarf hin.

Der Gesetzentwurf zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG – greift im Grundsatz Forderungen der DEGEMED und der gesamten Reha-Branche auf. So findet die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Aufhebung der Grundlohnsummenbindung die uneingeschränkte Unterstützung der DEGEMED. Positiv bewertet die DEGEMED außerdem die Aufhebung der Vierjahresfrist für medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche.

Die weiteren Regelungsvorschläge des Gesetzentwurfes bleiben allerdings deutlich hinter den Erfordernissen für die strukturelle Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die medizinische Rehabilitation der Krankenkassen zurück.

Die Einführung von Rahmenempfehlungen für die Inhalte von Versorgungs- und Vergütungsverträgen auf Bundesebene sollen für mehr Rechtskonformität in der Zusammenarbeit von Krankenkassen und Reha-Einrichtungen sorgen. Für den Fall des Nichtzustandekommens dieser Vorgaben soll ein Bundesschiedsamt eingerichtet werden. Diese Vorgaben werden aber nur dann Wirkung entfalten, wenn sie nicht nur bloßen Empfehlungscharakter haben, sondern in Form von abweichungsfesten Rahmenverträgen ausgestaltet werden. Die DEGEMED fordert daher verbindliche Rahmenverträge anstelle von unverbindlichen und letztlich wirkungslosen Rahmenempfehlungen.

Ebenso sind die Regelungsvorschläge zur Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten ungeeignet. Wenn Rehabilitanden heute bei der Auswahl der Reha-Einrichtung von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen, müssen sie die Mehrkosten tragen, die entstehen, wenn sie eine andere als die von der Krankenkasse vorgegebene Einrichtung auswählen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Mehrkosten zukünftig nur noch zur Hälfte von den Leistungsberechtigten zu tragen sind. Richtig wäre aber, die Rehabilitanden der Krankenkassen endlich den Rehabilitanden der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung gleich zu stellen. Sie müssen neben der gesetzlichen Zuzahlung keinerlei Mehrkosten tragen. Die DEGEMED fordert daher, die Verpflichtung der Rehabilitanden, die Mehrkosten zur Hälfe zu tragen, komplett zu streichen.

Die vorgesehene Möglichkeit der Direktverordnung von geriatrischer Rehabilitation durch niedergelassene Vertragsärzte geht in die richtige Richtung. Aber warum soll das nur für geriatrische Patienten gelten? Sie machen nur etwa 12 Prozent aller Reha-Fälle der Krankenkassen aus. Die DEGEMED fordert daher einen barrierefreien Zugang in die medizinische Rehabilitation durch eine Direktverordnung auch in alle anderen Indikationen. Zusätzlich sollten auch Krankenhausärzte die medizinische Rehabilitation unmittelbar durch ihre Verordnung auslösen können.

Die Stellungnahme der DEGEMED finden Sie hier.

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