Gemeinsam für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Seit 2005 geht es an jedem dritten Samstag im Juni, dieses Jahr also am 20. Juni, um zentrale Fragen der Verkehrssicherheit – wie z. B. überhöhte Geschwindigkeit, Abstand zum Vorausfahrenden oder Alkohol am Steuer. Die ARAG Experten nehmen diesen Tag ebenfalls zum Anlass, um für mehr Umsicht auf der Straße zu plädieren und haben daher einige Fakten zusammengetragen:

Rote Ampel überfahren?
Ein Rotlichtverstoß ist kein Kavaliersdelikt. Wegen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sind die Strafen hart – von Bußgeld und Punkten in Flensburg bis zum Fahrverbot. Sogar eine Freiheitsstrafe ist möglich. Aber es gibt auch Ausnahmen, bei denen man eine rote Ampel sogar missachten darf. Und: Nicht nur die Farbe Rot kann bei einer Ampel teuer werden. Auch beim so genannten Gelblichtverstoß kann es ein Bußgeld geben.
Hier haben wir alle Fakten zusammengetragen: Rote Ampel

Raser aufgepasst!
Zwar war laut Statistischem Bundesamt die Zahl der Verkehrstoten 2019 so niedrig wie nie zuvor; trotzdem sind über 3.000 Menschen im Straßenverkehr tödlich verunglückt. Überhöhte Geschwindigkeit gehört nach wie vor zu den häufigsten Unfallursachen. Daher appellieren die ARAG Experten an alle Raser: Runter vom Gas!
Was es kostet, wenn man mit Bleifuß erwischt wird oder wie man sich wehren kann, wenn man zu Unrecht geblitzt wurde, ist hier zusammengetragen: Überhöhte Geschwindigkeit

Drogen und Alkohol am Steuer
Autofahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist nicht nur gefährlich für Fahrer und Beifahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Daher ist es nicht überraschend, dass neben hohen Geldbußen und Punkten auch Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe drohen. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, bleibt häufig nur die erfolgreiche Teilnahme an der kostenintensiven medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), um überhaupt eine Chance zu haben, wieder ein motorisiertes Fahrzeug fahren zu dürfen.
Alle weiteren Fakten zum Thema haben wir hier zusammengestellt: Alkohol
Lesen Sie auch über einen aktuellen Fall, der verdeutlicht, wie lange Drogen im Blut nachweisbar sind: Marihuana im Blut

Abstand halten!
Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung gehört auch ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu den häufigsten Unfallursachen. Wie schon in der Fahrschule gelernt, muss der Abstand nach vorne zum nächsten Fahrzeug so groß sein, dass man auch bei einem plötzlichen Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeugführers selbst anhalten kann.
Alle weiteren Fakten zum Thema haben wir hier zusammengestellt: Auffahrunfall

Unsere Infos zum Rechtsfahrgebot
Wer viel Autobahn fährt, kennt den Anblick nur zu gut: Kaum gibt es mehr als zwei Fahrstreifen, scheinen Autofahrer eine Vorliebe für die mittlere Spur zu entwickeln. Keine Spur ist so gut besucht wie diese. Dabei herrscht hierzulande doch das Rechtsfahrgebot, oder? Grundsätzlich ja, doch die ARAG Experten nennen eine Einschränkung und beziehen sich dabei auf die Straßenverkehrsordnung: Die besagt, dass der mittlere Fahrstreifen durchgängig befahren werden kann, wenn es mindestens drei Fahrstreifen gibt und man ab und zu ein Fahrzeug überholt, das auf der rechten Spur unterwegs ist (Paragraf 7 Absatz 3c). Übrigens: Wenn gleichzeitig von links und rechts ein Fahrer auf die mittlere Spur wechseln will, hat der Wagen Vortritt, der einen Vorsprung hat.
Was Sie sonst noch dazu wissen sollten: Rechts fahren !

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel