Leitlinie zur Grippeschutzimpfung in Apotheken verabschiedet

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat eine Leitlinie und ergänzende Materialien zur Grippeschutzimpfung in öffentlichen Apotheken sowie ein Curriculum für die Schulung der Apotheker verabschiedet. „Bislang sind nur rund 35 Prozent der Bundesbürger ab 60 Jahren gegen Grippe geimpft. Wünschenswert wären 75 Prozent. Es bleibt also noch viel zu tun. Apotheken könnten als niederschwellige Anlaufstelle das Impfangebot der Arztpraxen ergänzen und die Durchimpfungsrate verbessern“, sagt BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer. Da sich das Grippevirus von Jahr zu Jahr leicht verändert, muss die Impfung jährlich wiederholt werden.

Seit März 2020 dürfen Apotheker im Rahmen von Modellvorhaben Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen gegen Grippe impfen. Modellprojekte sind in verschiedenen Bundesländern in Planung. Kiefer: „Die Leitlinie der BAK ist die wissenschaftliche Grundlage für Verträge über Pilotprojekte. Außerdem bieten wir den Apotheken praktische Hilfen für die Umsetzung an. Und wir geben auch die Inhalte der notwendigen Schulungen für Apotheker vor.“ Die Verträge mit den Krankenkassen können Apothekerverbände auf Landesebene verhandeln.

Die internationalen Erfahrungen sind positiv: Grippeschutzimpfungen durch Apotheker haben sich in etlichen anderen Ländern bewährt, zum Beispiel in Frankreich, im Vereinigten Königreich und in Portugal.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeschutzimpfung unter anderem allen Bundesbürgern ab 60 Jahren, Menschen jeden Alters mit chronischen Erkrankungen und medizinischem Personal, aber auch Personen mit viel Publikumsverkehr.

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