Gebäudeenergiegesetz ist wichtiger Meilenstein für neue Wege zur CO2-Minderung und zur bezahlbaren Erreichung der Klimaziele

Der Deutsche Bundestag berät heute abschließend in dritter Lesung über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt die vielen positiven Ansätze im GEG, insbesondere die vorgesehene Innovationsklausel und die geplante Stärkung lokaler Photovoltaikanlagen. Damit wurden zahlreiche Forderungen der Wohnungswirtschaft umgesetzt. „Das Gebäudeenergiegesetz ist wegweisend für das energieeffiziente und klimaschützende Bauen und Sanieren. Es enthält wichtige Ansätze für eine urbane Energiewende und ist ein erster Meilenstein auf dem Weg zu sinnvollen Klimaschutz-Maßnahmen im Gebäudebereich“, erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Für die Wohnungswirtschaft und ihre Bemühungen um das Erreichen der Klimaziele ist das GEG ein Erfolg: Von hoher Bedeutung für die Branche ist vor allem die vorgesehene Innovationsklausel mit einem Quartiersansatz. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass der kostengünstigste Weg zwischen Gebäudeeffizienz und Einbindung erneuerbarer Energien gesucht werden kann. Wichtige Punkte im Gesetz sind außerdem, dass lokale Photovoltaikanlagen gestärkt und Biogas aus dem Netz bei Nutzung in Kraft-Wärme-Kopplung oder Brennwerttechnik anrechenbar werden soll. „All diese Ansätze sollten zukünftig weiter ausgebaut werden, beispielsweise durch die Aufnahme synthetisch erzeugter Energieträger“, ergänzte GdW-Präsident Gedaschko. Darüber hinaus begrüßt der GdW die mit dem GEG ebenfalls beschlossene Abschaffung des Photovoltaik-Deckels.

„Die Wohnungswirtschaft steht in den nächsten Jahren vor vielfältigen Aufgaben: Neubau, energetische Modernisierung und Treibhausgasminderung, altersgerechter Umbau, Instandsetzung und eine Sanierungswelle speziell in den neuen Bundesländern. Hinzu kommen die Herausforderungen der Quartiersentwicklung und des Stadtumbaus sowie die Anforderungen der zunehmenden Digitalisierung“, betonte der GdW-Chef. „All diese Aufgaben gilt es zu bewältigen, ohne die Mieter oder die Wohnungsunternehmen zu überfordern.“

Um schnellere Fortschritte in Richtung der Klimaziele zu erzielen, müssen daher außerhalb des GEG weitere Bremsen gelöst werden: Dezentrale Photovoltaik-Anlagen und Mieterstrom müssen für Wohnungsunternehmen in der Praxis endlich gut anwendbar gemacht werden. Dazu muss endlich die steuerliche Infizierung der Wohnungsvermietung beendet werden, die Wohnungsunternehmen immer noch benachteiligt, wenn sie im Sinne des Klimaschutzes stromerzeugende Anlagen wie Photovoltaik oder Blockheizkraftwerke einsetzen möchten. Gleichzeitig muss die große Finanzierungslücke zur Erreichung der Klimaziele von 6 bis 14 Mrd. Euro pro Jahr für die vermieteten Wohnungen durch staatliche Zuschüsse geschlossen werden. Und generell müssen in den nächsten Jahren die Indikatoren auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen umgestellt werden, auch für die Förderung.

Über den GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Klingelhöferstraße 5
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 82403-0
Telefax: +49 (30) 82403-199
http://www.gdw.de

Ansprechpartner:
Andreas Schichel
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 82403150
Fax: +49 (30) 82403159
E-Mail: schichel@gdw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel