EULLa Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen eröffnet

Das Antragsverfahren für die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (EULLa) wurde eröffnet. Förderanträge können bis zum 17. Juli 2020 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße gestellt werden.

Neueinsteiger und bisherige Programmteilnehmer mit neuen Flächen können Anträge für einen Verpflichtungszeitraum von drei Jahren stellen.

Bisherige Programmteilnehmer mit auslaufenden Verträgen können Folgeanträge für diese Flächen auf Verlängerung für ein Jahr stellen.

Über Einzelheiten und die Grundsätze zu den Programmteilen können sich Interessenten auf der Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de Rubrik Agrarumweltprogramm EULLA informieren und die Antragsvordrucke herunterladen. Die Antragsvordrucke sind auch bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat Landwirtschaft und Weinbau, erhältlich. Fordern Sie diese bitte telefonisch, per Mail, oder Fax an. Bisherige Programmteilnehmer, deren Verträge auslaufen, werden von der Kreisverwaltung angeschrieben und erhalten die Antragsunterlagen zugeschickt.

Anträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:

  • Programmteil A: Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
  • Programmteil B: Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
  • Programmteil C: Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über Winter,
  • Programmteil D: Integration von Strukturelementen in der Landschaft (Anlage von Gewässerrandstreifen),
  • Programmteil E: Umweltschonende Bewirtschaftung der Steil- und Steilstlagenrebflächen im Weinbau,
  • Programmteil F: Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen,
  • Programmteil G: Umwandlung von Ackerflächen in Grünland,
  • Programmteil H: Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
  • Programmteil I: Alternative Pflanzenschutzverfahren,
  • Programmteil J: Vertragsnaturschutz Grünland,
  • Programmteil K: Vertragsnaturschutz Kennarten,
  • Programmteil L: Vertragsnaturschutz Weinberg,
  • Programmteil M: Vertragsnaturschutz Acker,
  • Programmteil N: Vertragsnaturschutz Streuobst,
  • Programmteil O: Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau,
  • Programmteil P: Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen.

Für die landwirtschaftlichen Programmteile steht ein Finanzplafond von 6,5 Millionen Euro bereit. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen ist 1 Million Euro und für den ökologischen Landbau 3 Millionen Euro vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das Volumen überschreiten sollten, greift ein Ranking nach festgelegten Auswahlkriterien.

Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderverfahren in den einzelnen Programmteilen erhalten Sie bei den Sachbearbeiterinnen Sabine Kaiser, Tel.: 06341/940 373, Sabine.Kaiser@suedliche-weinstrasse.de und Anja Theis, Tel.: 06341/940 374, Anja.Theis@suedliche-weinstrasse.de.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass zur Eindämmung der Corona-Pandemie der Kundenverkehr weiterhin eingeschränkt bleibt. Die Anträge können und müssen nicht persönlich abgegeben werden. Sie sollten per Fax, Mail, oder auf dem Postweg übermittelt werden.

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