PKV startet Sonder-Öffnungsaktion für Beamte

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) startet in diesem Jahr eine neue Öffnungsaktion für Beamte und deren Angehörige, die bisher in Gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Dazu erklärt der PKV-Vorsitzende Dr. Ralf Kantak:

„Wir hatten in den letzten Monaten viele Gespräche mit Landesregierungen und mit Vertretern der Beamtenverbände – und dabei wurde uns gelegentlich von Beamten berichtet, die als freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung geblieben sind, aber lieber die Kombination aus PKV und Beihilfe nutzen würden.

Um diesen Beamten auch nachträglich noch Wahlfreiheit zu geben, in die PKV zu wechseln, haben wir uns für den Start einer Sonder-Öffnungsaktion entschieden. Davon profitieren insbesondere Beamtinnen und Beamte, bei denen Vorerkrankungen bestehen, die nach dem Äquivalenzprinzip der PKV üblicherweise hohe Risikozuschläge erfordern oder einen Versicherungsschutz sogar ganz ausschließen können.

In einem Zeitfenster vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 können die teilnahmeberechtigten Beamten zu erleichterten Bedingungen in eine beihilfekonforme PKV aufgenommen werden. Keiner wird aus Risikogründen abgelehnt. Es gibt keine Leistungsausschlüsse. Und sollten wegen bereits bestehender Vorerkrankungen erhöhte gesundheitliche Risiken vorliegen, werden erforderliche Zuschläge auf maximal 30 Prozent des Beitrags begrenzt.

Wir wollen damit ein Signal setzen, dass Beamte und beihilfekonforme PKV zusammengehören. Nicht ohne Grund ist das eine millionenfach bewährte Kombination.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln
Telefon: +49 (221) 9987-0
Telefax: +49 (221) 9987-3950
http://www.pkv.de

Ansprechpartner:
Stefan Reker
Geschäftsführer / Leiter des Bereiches Kommunikation
Telefon: +49 (30) 204589-44
Fax: +49 (30) 204589-33
E-Mail: stefan.reker@pkv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel