DBR fordert Moratorium zum Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz (IPReG)

Mit Unverständnis und großer Sorge betrachten die im Deutschen Behindertenrat zusammengeschlossenen Verbände das Gesetzgebungsverfahren zum umstrittenen Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz (IPReG). Das Gesetz darf in der bisher vorliegenden Form nicht verabschiedet werden. Der DBR hat immer wieder auf den Nachbesserungsbedarf hingewiesen, z. B. mit einem offenen Brief an die Abgeordneten (https://www.deutscher-behindertenrat.de/ID249988).

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass eine stationäre Versorgung in Pflege- und Wohneinrichtungen mit größeren Risiken verbunden sein kann. Die medizinische und pflegerische Versorgung muss qualitativ sichergestellt sein, aber eine Überprüfung darf nicht zu Lasten der Betroffenen erfolgen mit der Folge, dass sie nicht mehr zu Hause leben dürfen, sondern in eine stationäre Einrichtung geschickt werden. Wenn der medizinische Dienst Pflegemängel feststellen sollte, dann muss die Krankenkasse Abhilfe am Ort der Leistungserbringung schaffen, – also auch zu Hause“ so Verena Bentele, diesjährige DBR-Sprecherratsvorsitzende und VdK-Präsidentin.

Die Anhörung im Gesundheitsausschuss am 17.6. hat gezeigt, wie viele offene Fragen und Zweifel am Gesetzentwurf noch bestehen und an welchen Stellen das Gesetz nachgebessert werden muss. Daher sollten sich die Abgeordneten erst recht die notwendige Zeit nehmen und notwendige Änderungen noch einmal intensiv beraten.

Bei einem so sensiblen Thema mit so weitreichenden Konsequenzen für die betroffenen Menschen, ist Eile nicht geboten. Auch der Wunsch des Bundesgesundheitsministers, das Gesetz nun endlich und noch schnell vor der Sommerpause verabschieden zu lassen, darf die Abgeordneten nach Ansicht des DBR nicht unter Druck setzen.

„Einen schweren Eingriff in das Leben und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen, die künstliche Beatmung benötigen, aber ansonsten selbstständig leben können und wollen, sollten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags verhindern“, so die DBR-Sprecherratsvorsitzende Verena Bentele. Der Deutsche Behindertenrat appelliert an die Abgeordneten, ein Moratorium einzuleiten und den Aufschub für dringend notwendige Nachbesserungen zu nutzen.

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Über Deutscher Behindertenrat (DBR) c/o BAG Selbsthilfe

Der DBR ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände, Selbsthilfe- und Selbstvertretungs- organisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über 3 Millionen Betroffene. Für das Jahr 2020 hat der Sozialverband VdK Deutschland (VdK) den Vorsitz im Sprecherrat des DBR übernommen. Vorsitzende des Sprecherrats ist VdK-Präsidentin Verena Bentele.

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