Straßenverkehrsordnung (StVO) reformieren – Regelungen zum Lieferverkehr überarbeiten

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) fordert Bundesverkehrsminister Scheuer auf, die in Teilen ungültige Straßenverkehrsordnung zu überarbeiten. Der Lieferverkehr wird durch die neue StVO erheblich behindert.

Auf Grund eines Formfehlers sind Teile der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung ungültig. Das betrifft die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Regelungen für den Lieferverkehr sind aber weiterhin gültig. Diese sind mit der letzten Novelle erheblich verschärft worden. Führern von Lieferfahrzeugen drohen hohe Strafen, wenn sie auf ausgewiesenen Fahrradspuren halten.

„Bundesminister Scheuer sollte die Gelegenheit nutzen bei der anstehenden Reform der Straßenverkehrsordnung die Regelungen zum Lieferverkehr zu überarbeiten. Private Fahrzeughalter halten häufig aus Bequemlichkeit in zweiter Reihe. Für den Lieferverkehr stellt sich die Situation ganz anders dar. In vielen Straßen fehlen geeignete Park- und Haltezonen. Für einige Branchen bringt die Neuregelung sogar erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich. Das gilt zum Beispiel für Geldtransporte. Diese müssen in unmittelbarer Nähe der Lieferadresse halten können. Ansonsten sind die Mitarbeiter gefährdet“, erklärt BDWi-Präsident Michael H. Heinz.

„Unabdingbar ist eine Ergänzung der Straßenverkehrsordnung um ein Verkehrszeichen „Ladezone“. Damit sollte ein Halteverbot analog zum Taxistand eingerichtet werden“, fordert Heinz. 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V. – BDWi
Universitätsstraße 2-3a
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 288807-0
Telefax: +49 (30) 288807-10
http://www.bdwi-online.de

Ansprechpartner:
Ralf-Michael Löttgen
Bundesgeschäftsführer
Telefon: +49 (30) 288807-12
Fax: +49 (30) 288807-10
E-Mail: info@bdwi-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel