DKG begrüßt Verankerung von Schutzkonzepten in der Qualitätsmanagement-Richtlinie

Mit der Verankerung von Schutzkonzepten für Kinder und Jugendliche in der Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird der Bedeutung des Kinderschutzes Rechnung getragen. Kliniken, aber auch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte müssen sich nunmehr gezielt mit Prävention und Maßnahmen bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch befassen. Mit diesem Beschluss folgt der G-BA einem Antrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Diese Initiative hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Sommer 2019 bei einem gemeinsamen Kongress mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBKSM) angekündigt. „Für uns war es unabdingbar, dem Thema Kinderschutz eine besondere Rolle und Bedeutung beizumessen. Deshalb hat die DKG sich dafür eingesetzt, dass die Schutzkonzepte Bestandteil der Qualitätssicherungsmaßnahmen werden. Es ist ein wichtiger Schritt, dass der G-BA dies nun für Krankenhäuser, aber auch für alle anderen Gesundheitseinrichtungen beschlossen hat“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

In der Qualitätsmanagement-Richtlinie wird mit dem heutigen Beschluss des G-BA das Ziel verankert, Missbrauch und Gewalt, insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen wie Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und die Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen für geeignete Maßnahmen und Sensibilisierung der Teams zu finden. Dies können u. a. sein: Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte.

Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, müssen sich gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch (Risiko- und Gefährdungsanalyse) befassen. Auch in diesen Fällen wird nach Größe und Organisationsform der Einrichtung abgeleitet, wie konkrete Schritte und Maßnahmen eines Schutzkonzepts auszusehen haben. Mit dem Beschluss des G-BA setzt sich ein Prozess fort, der 2016 mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung von DKG und dem UBKSM begonnen hat. Zudem unterstützt die DKG Krankenhäuser bei der Umsetzung von Schutzkonzepten und ist seit 2019 maßgeblich am E-Learning-Projekt ECQAT – Entwicklung eines E-Learning Curriculums zur ergänzenden Qualifikation beteiligt. Die finanzielle Beteiligung der DKG ermöglicht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kliniken, sich kostenfrei mit entsprechenden Online-Kursen fortzubilden. Auch an der Leitlinie „Kinderschutz“ war die DKG beteiligt, und seit 2017 ist sie Mitglied im Beirat der Medizinischen Kinderschutzhotline. „Die vergangenen Jahre und Aktivitäten zeigen, dass die Kliniken den Kinderschutz als ureigene Aufgabe angenommen haben und alles tun, um die Sensibilität bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern zu steigern und Kompetenzen bei Erkennung und Prävention aufzubauen und zu verbessern. Unser Ziel ist, dass Kliniken Schutzraum für betroffene Kinder werden und zugleich keinen Raum für Missbrauch bieten“, so Baum.

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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