Überfällige Entlastung: Behinderten-Pauschbetrag soll verdoppelt werden

  • Bundeskabinett macht Weg frei für steuerliche Entlastung bei Menschen mit Behinderungen
  • Jahrelanges SoVD-Engagement zahlt sich aus 

Der SoVD befürwortet die vorgesehene Entlastung, über die Bundestag und Bundesrat in der jetzigen Form noch entscheiden werden. „Die aktuelle Entwicklung ist sehr ermutigend für die über sieben Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland. Das ist ein sehr gutes und starkes Zeichen“, unterstreicht SoVD-Präsident Adolf Bauer. Deshalb sei „der Gesetzgeber aufgerufen“, das Vorhaben zu bewilligen.

Die Behindertenpauschbeträge sind in der Höhe seit 45 Jahren nahezu unverändert. Sie werden nach Worten von Adolf Bauer der Lebenswirklichkeit behinderter Menschen „vorne und hinten nicht gerecht“. „Mit Blick auf die Lohn- und Preisentwicklungen seit 1975 ist offensichtlich, dass die Behindertenpauschbeträge die behinderungsbedingten Mehraufwendungen in keinster Weise abbilden. Der Pauschbetrag sollte dynamisiert werden, so dass er künftig automatisch steigt.“

Zudem ist im Gesetzentwurf die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags geplant und der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50.

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