Rheinland bietet Lebensmittelvielfalt

Morgen ist der Tag der Lebensmittelvielfalt. Ob Süßkartoffeln, Pfirsiche oder Kiwi – das Rheinland hat in Sachen Lebensmittelvielfalt einiges zu bieten, betont der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV).

Eigentlich in den Anden beheimatet findet man neuerdings auch das Superfood Quinoa im Rheinland, genauer gesagt in Pulheim.

Die Köln-Aachener Bucht mit ihren guten Böden bietet perfekte Bedingungen für Ackerbau, also zum Beispiel Getreide oder Zuckerrüben. Rund um Bonn und am Niederrhein gibt es den Obst- und Gemüseanbau. Die Regionen mit stärkeren Hangneigungen, wie die Eifel oder das Bergische Land nutzen die Bedingungen für die Grünlandbewirtschaftung oder Milchviehhaltung, so der RLV. Dabei gebe es natürlich noch viele andere wichtige Kulturen, wie Kartoffeln, Gemüse und Co., die über das Rheinland verteilt angebaut werden. Diese Vielfalt kommt den rund 10 Mio. Einwohnern entlang der Rheinschiene und seiner ländlichen Regionen zugute und das ohne lange Transportwege, dafür mit höchsten Standards.

Wer Appetit auf frische Milch, Fleisch oder Obst und Gemüse hat, hat laut RLV verschiedene Möglichkeiten, diesen zu erfüllen. Neben einem kritischen Blick auf das Etikett im Supermarkt gäbe es auch die Möglichkeit direkt beim Landwirt im Hofladen oder beispielsweise an einem Automaten einzukaufen.

Entsprechende Kontakte finden Interessierte hier:

www.rlv.de/verbraucher/verkaufsautomaten-im-rheinland/

www.landservice.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Rochusstraße 18
53123 Bonn
Telefon: +49 (228) 52006-100
Telefax: +49 (228) 52006-159
http://www.rlv.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel