Führender Reiserechtsexperte: Verbraucher zur Hälfte an Storno-Kosten beteiligen

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  • Offener Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
  • Geltende Rechtslage angesichts auch künftig zu erwartender Pandemien nicht mehr „interessengerecht“

Der renommierte Reiserechtsexperte Professor Ernst Führich fordert, die Verbraucher im Fall von Pandemien künftig zur Hälfte an den Stornokosten für Pauschalreisen zu beteiligen. Die derzeit geltende Rechtslage sei nicht mehr „interessengerecht“, schreibt Führich in einem offenen Brief an die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht, der heute auf der Website des Touristik-Fachmagazins fvw erschienen ist.

Nach derzeitiger Rechtslage muss der Reiseveranstalter die vollständigen Kosten bei Stornierung auf Grund einer Pandemie tragen. Dies habe in der Covid-19-Krise zu einem „Zusammenbruch in der deutschen, aber auch internationalen Tourismusbranche geführt“, schreibt Führich in dem offenen Brief weiter. Da auch künftig mit Pandemien gerechnet werden müsse, schlage er eine entsprechende Reform des Reiserechts vor.

Die geltende Rechtslage gefährde Reiseveranstalter „extrem in ihrer Existenz“. Dies gelte insbesondere für den Mittelstand, „der nicht durch billige Großkredite des Staates abgesichert wird“, schreibt Führich – in Anspielung auf die Milliarden-Kredite, die TUI von der Bundesregierung erhalten hat.

Ernst Führich gehört zu den profiliertesten Reiserechtsexperten in Deutschland. Der emeritierter Professor für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Reiserecht trat bereits bei der Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie von 1990 im Bundestag als Sachverständiger auf – ebenso bei der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie 2018.

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