WLV-Präsident Beringmeier: „Insektenschutz ist ein zentrales Anliegen des Berufsstandes „

Bereits im Herbst 2019 hat die Bundesregierung ein „Aktionsprogramm zum Insektenschutz“ beschlossen. Darin wurde angekündigt, ein Insektenschutz-Gesetz auf den Weg zu bringen, das verbindliche Vorgaben für den Insektenschutz macht. Diese Vorgaben sind nun federführend von Bundesumweltministerin Svenja Schulze in einem Gesetzentwurf ausgearbeitet worden. Nach der Ressortabstimmung mit den beteiligten Ministerien (insbesondere mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium) sollte nach dem Wunsch von Bundesumweltministerin Schulze der finale Gesetzentwurf im Oktober im Bundeskabinett verabschiedet werden.

„Der Insektenschutz ist ein zentrales Anliegen des landwirtschaftlichen Berufsstandes, denn ein ausgeglichener Naturhaushalt und der Schutz der Biodiversität sind die Grundlage für das Wirtschaften auf unseren Höfen“, sagt WLV-Präsident Hubertus Beringmeier. „Deshalb begrüßen wir sehr, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sich der Relevanz des Insektenschutz-Gesetzes für die Landwirtschaft bewusst ist und den vorliegenden Entwurf vorab auch mit dem Berufsstand erörtern will“, so Beringmeier.

Nach Einschätzung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes ist die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Interessen im geplanten Insektenschutz-Gesetz unverzichtbar. So könne sichergestellt werden, dass Artenschutz künftig gemeinsam mit den Beteiligten umgesetzt werde. Die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eingeforderte Folgenabschätzung sei auch ein wichtiges Anliegen des landwirtschaftlichen Berufsstandes. Es nütze den Insekten wenig, wenn ein neues Insektenschutz-Gesetz unter Zeitdruck umgesetzt würde und mögliche Nachteile für die Vielfalt der Kulturlandschaft und die Landwirtschaft erst im Nachhinein deutlich würden. Dies könnte dem Ziel, mehr für die Insekten zu tun, sogar entgegenstehen. Pauschale Verbote von Pflanzenschutzmitteln, wie bisher im Entwurf vorgesehen, lehnt der Verband ab. Für Regelungen zum Pflanzenschutz müsse die Zuständigkeit weiterhin beim Bundeslandwirtschaftsministerium verbleiben.

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