Kostenlose Corona-Tests bald Geschichte

Tausende von Reiserückkehrern haben sich bei ihrer Einreise aus dem Urlaub kostenlos testen lassen und damit die Labore und Gesundheitsämter an ihre Grenzen gebracht. Deshalb plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun eine Änderung der Strategie. Statt der kostenlosen Tests bei Einreise soll für Rückkehrer aus Risikogebieten wieder ausschließlich eine 14-tägige Quarantäneregelung gelten. Der entscheidende Unterschied zur aktuellen Regelung: Der Corona-Test darf frühestens fünf Tage nach Einreise gemacht werden. Erst wenn dieser negativ ist, darf die Quarantäne verlassen werden. Ein maximal 48-Stunden alter Test, mit der Urlauber aus Risikogebieten bislang eine Quarantäne umgehen können, ist dann keine Option mehr. Für Arbeitnehmer könnte das zum Problem werden, denn sie müssten dadurch fünf Tage weitere Urlaubstage opfern. Ende der kostenlosen Tests an Flughäfen, Fernbahnhöfen und Autoraststätten soll nach der Urlaubssaison Mitte September sein.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel