Erste Hilfe am Unfallort

Einem verunglückten, bewusstlosen Motorradfahrer muss der Helm abgenommen werden. Herumgesprochen hat sich das aber noch nicht überall, obwohl dies bereits seit dem Anfang der 80er-Jahre etabliert ist. Diesen und viele weitere lebensrettende Tipps für schnelle und sichere Erste-Hilfe-Handgriffe an der Unfallstelle liefert „Das kleine Erste-Hilfe-Einmaleins“, welches das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrs­sicherheitsrat (DVR) für Sie druckfrisch bereithält.

Jeder Führerscheinbesitzer musste ihn absolvieren: Den Erste-Hilfe-Kurs. Im Rahmen des Führerscheinerwerbs eine ‚Pflichtveranstaltung‘, so ist es oftmals in Erinnerung geblieben. Und die Inhalte? Erinnern Sie sich auch daran? Lange liegt dieser Tag für viele schon zurück und bleibt im Leben meist ein einmaliges Event. Wissen Sie aber noch, wie Sie im Notfall an der Unfallstelle Schritt für Schritt vorgehen müssen? Könnten Sie einem bewusstlosen Motorradfahrer den Helm abnehmen? Wie war das noch mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung? Irgendetwas im Verhältnis „30“ zu „2“, oder?

Wir möchten hier keine Ängste verbreiten, im Gegenteil. Wir nehmen Ihnen die eben entfachte Sorge und liefern dafür anschauliche Fakten, die Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen können. Gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat das ifz den entsprechenden kostenfreien Leitfaden erneut überarbeitet.

Die Erinnerung an das Erlernte aus dem vorgeschriebenen Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ verblasst bei den meisten Verkehrsteilnehmern bereits kurz nach der Führerscheinprüfung. Dass Rettungskräfte trotz perfektionierter Organisation auf die Erste Hilfe von Unfallbeteiligten oder Passanten angewiesen sind, wird gerne vergessen. Uns allen sollte aber klar sein, dass wir jederzeit in die Situation geraten können, Verletzten helfen zu wollen und auch helfen zu müssen. Dabei etwas Gravierendes falsch zu machen, ist eine der typischen Befürchtungen dabei. „Niemand verlangt vom Ersthelfer hundertprozentiges Können“ kann Matthias Haasper vom ifz darauf nur entgegnen. „Was aber verlangt wird, ist eine schnelle Hilfeleistung bis der Rettungsdienst eintrifft“, klärt Haasper weiter auf. Wer bei der Ersten Hilfe nach bestem Wissen vorgeht, wird auch juristisch nicht belangt werden, wenn sein Handeln nicht zu Einhundert Prozent richtig war. Der Gesetzgeber verfolgt eher das Gegenteil: Die „unterlassene Hilfeleistung“.

Also los: Machen Sie sich fit. Ein gutes Gefühl, Bescheid zu wissen und helfen zu können, wenn es darauf ankommt. Auf www.ifz.de geht’s zum druckfrischen Erste-Hilfe-Einmaleins von ifz und DVR – digital oder als Printversion.

Die Neuauflage des Leitfadens für Pkw- und Motorradfahrer bringt die zentralen Elemente der Sofortmaßnahmen am Unfallort auf den Punkt. Ebenso steht der passende 20-minütige Film zur Broschüre auf dem Youtube-Kanal des ifz allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung.

Übrigens, das übersichtliche Schema der wichtigsten Schritte bei der Ersten Hilfe aus der Broschüre gibt es auch separat als PDF. Dieses können Sie ebenfalls auf der Webseite des ifz herunterladen, ausdrucken, weiterverteilen oder auch im Tankrucksack etc. immer dabeihaben. Ebenso natürlich auch im Handschuhfach Ihres Pkw, in der Satteltasche des Fahrrads, …

Weitere Infos, Broschüre und Film unter: www.ifz.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Institut für Zweiradsicherheit e.V. (ifz)
Gladbecker Straße 425
45329 Essen
Telefon: +49 (201) 83539-0
Telefax: +49 (201) 83539-99
http://ifz.de/

Ansprechpartner:
Andre Lang
Telefon: +49 (201) 83539-0
Fax: +49 (201) 83539-99
E-Mail: info@ifz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel