Corona-Prämie auch für Pflegende im Krankenhaus

Monate nach der Festlegung einer Prämie zur Anerkennung der Belastungen durch die COVID-19-Pandemie in der Langzeitpflege ist nun auch für Pflegende im Krankenhaus eine Lösung in Sicht. Auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit haben der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) einen Vorschlag für eine Corona-Prämie im Krankenhaus vorgelegt. Er liegt jetzt bei Gesundheitsminister Jens Spahn zur Prüfung.

„Es ist zu begrüßen, dass jetzt auch die Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus eine Prämie bekommen sollen. Es hatte für viel Unmut in der Berufsgruppe gesorgt, dass nicht überall die Prämie gezahlt werden sollte“, sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. Die Regelungen sind im Detail allerdings anders als für die Langzeitpflege. Es soll die Prämie nur in Krankenhäusern geben, in denen bis zum 30.9.2020 eine bestimmte Mindestzahl von Patienten mit COVID-19-Erkrankung behandelt wurde. Auch das Reinigungspersonal ist nicht berücksichtigt. „Beides erscheint nicht nur im Vergleich mit der Langzeitpflege ungerecht“, befindet Bienstein.

Grundsätzlich ist zu betonen, dass statt einer Prämie deutlich höhere und gerechtere Gehälter bezahlt werden sollten – dann wären Prämien wie diese überflüssig. Der DBfK fordert 4.000 EURO brutto als Grundgehalt beim Berufseinstieg für Pflegefachpersonen in allen Sektoren. Bei den anstehenden Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst muss der Auftakt gemacht werden zu besseren Gehältern. Die Vorbereitung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages für die Langzeitpflege – ein wichtiges Ziel der Konzertierten Aktion Pflege – stagniert seit Monaten.

„Es ist höchste Zeit, dass sich nach Applaus vom Balkon und einer Prämie für besondere Belastungen die Vergütung in der Pflege endlich nachhaltig verbessert“, appelliert Christel Bienstein.

Zum Hintergrund: DKG und GKV-SV schlagen eine Prämie von bis zu 1.000 EURO für ‚Pflege am Bett‘ vor. In einem Gesamtvolumen von 100 Millionen EURO. Die Verteilung auf anspruchsberechtigte Krankenhäuser soll mittels objektiver Kriterien zielgenau nach pandemiebedingter Belastung (Frist 30.9.2020) und bedarfsgerecht nach vorhandenem Pflegepersonal gestaltet werden. Die Prämie soll bis Ende 2020 ausbezahlt sein. Details der Prämie bei der Auszahlung an weitere Gruppen sollen mit der Mitarbeitervertretung vor Ort geregelt werden. Die Bundesländer sollen, eine aufstockende Finanzierung in Höhe von 500 Euro pro Pflegefachperson in Vollzeit leisten. Der Vorschlag wurde Bundesminister Spahn vorgelegt.

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