Josef Hasler: „Der Entwurf zur EEG-Novelle ist eine Nebelkerze“

„Alles in allem ist der Entwurf zum EEG 2021 auf den zweiten Blick kein wirklich gelungener Wurf und blendet einen zwingend notwendigen sektorenübergreifenden Ansatz komplett aus. Es sind durchaus Formulierungen enthalten, die geeignet wären, um zum Gelingen der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen. Dazu gehören die Erhöhung des Ausbauziels für Erneuerbare und die Regelung für aus dem EEG auslaufende Anlagen“, sagt Josef Hasler, Vorsitzender des Vorstands der N-ERGIE Aktiengesellschaft. „Allerdings wird eine breite Enttäuschung nicht vermeidbar sein.“

So sei seiner Ansicht nach die „Südquote“ für den Ausbau der Windkraft im Süden Deutschlands viel zu niedrig angesetzt. Zudem müsse für Bayern die Frage gestellt werden, wie der Windkraftzubau erfolgen soll, nachdem die gute Akzeptanz vor einigen Jahren in weitgehende Ablehnung umgeschlagen ist. Die 10-H-Regelung trage hier ihr Übriges dazu bei.

Ebenso fehle die Verpflichtung, Dachflächen im Neubau zwingend mit Photovoltaik zu belegen. „Ich frage mich, warum jährlich viele Millionen von Quadratmetern Gewerbebauflächen nicht mit PV bestückt werden, aber nebenan ein Windrad entstehen soll“, sagt Hasler. Hinzu komme, dass die Betreiber, deren Anlagen zum 1. Januar 2021 auslaufen, diese nur dann auf Eigenverbrauch umrüsten dürften, wenn auch ein intelligentes Messsystem eingebaut werde. „Scheinbar setzt sich hier die Bundesnetzagentur durch, der Eigenverbrauch grundsätzlich ein Dorn im Auge ist.“

Wasserstoffkraftwerke nötig

Absolut enttäuschend ist nach Ansicht von Hasler auch, dass das Thema Speicher erneut unerwähnt bleibe. „Dabei sind gerade Speicher bestens geeignet, beispielsweise die PV-Spitze am Mittag um wenige Stunden zu verschieben, sodass der Stromnetzausbau reduziert werden kann.“ Ebenso finde keinerlei „Verlinkung“ zur nationalen Wasserstoffstrategie statt.

„Als zwingende Ergänzung zu den Erneuerbaren sehen wir Residualkraftwerke. Dies können Gaskraftwerke sein, welche perspektivisch auch CO2-frei (Wasserstoff oder Methan aus Erneuerbaren) betrieben werden können. Vorrangig in den urbanen Räumen ist zudem die Kraft-wärmekopplung (KWK) elementar, um in einem sektorengekoppelten Prozess die Emissionsreduzierungen auch im Wärmesektor erreichen zu können“, erläutert Hasler weiter.

„Es verstärkt sich der Eindruck, dass mit dem Entwurf eine Nebelkerze gezündet wurde und das bisherige Energieversorgungssystem manifestiert werden soll. Das schafft vor Ort aber regelmäßig keine Akzeptanz. Die Energiewende und die Klimaschutzziele werden ohne aktive Einbindung der Bürger und weiteren Akteuren vor Ort nur schwer erreichbar sein“, betont Hasler.

Zudem würden die Bürgerinnen und Bürger sowie der Mittelstand unter unnötigen Kosten zu leiden haben, die durch fehlende sektorenübergreifende Rechtsrahmen bedingt seien. „Das mindert die Akzeptanz für die erforderlichen Maßnahmen und damit eine erfolgreiche Energiewende und wirksamen Klimaschutz.“

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