Bestimmung von angemessenen Wohnkosten

Angemessene Wohnkosten dürfen von Sozialgerichten nicht auf Basis von Mittelwerten eines einfachen Mietspiegels bestimmt werden. ARAG Experten verweisen auf zwei entsprechende Urteile des Bundessozialgerichts, wonach der Mietspiegel zwar im Zweifelsfall verwendet werden dürfe, zusätzlich müsse dann aber ermittelt werden, ob konkret Wohnungen in ausreichender Zahl zu den angesetzten Mieten auf dem Markt verfügbar seien (Az.: B 14 AS 37/19 R; B 14 AS 40/19).
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