Notifikation im Sinne von Abschnitt 45(5) des Companies Act 71 von 2008

Sibanye Gold Limited (eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Unternehmens) (die "Emittentin") ist die Emittentin der 450.000.000 1,875-prozentigen Wandelschuldverschreibungen im Wert von 450.000.000 USD mit Fälligkeit 2023 (aktueller Nennwert von 384.000.000 USD im Umlauf) (die "Schuldverschreibungen"). Die Inhaber ausstehender Anleihen (die "Anleihegläubiger") sind gemäß den Anleihebedingungen (die "Anleihebedingungen") berechtigt, jeweils ein Recht auf Umwandlung der Anleihe in Stammaktien des Unternehmens (die "Umwandlungsrechte") auszuüben, sei es bei Rückzahlung der Anleihe durch den Emittenten oder anderweitig auf freiwilliger Basis von Zeit zu Zeit durch die Ausgabe einer Umwandlungsmitteilung an den Emittenten.

Im Rahmen der Anfang 2020 durchgeführten Unternehmensumstrukturierung wurde das Unternehmen zu einem Garanten in Bezug auf die Umwandlung und Abwicklung der Anleihe durch die Emittentin und verpflichtete sich darüber hinaus zur Lieferung seiner Aktien zur Erfüllung der Verpflichtungen der Emittentin gemäß den Anleihebedingungen. Um dies zu erleichtern, hat das Unternehmen eine Vereinbarung über eine Darlehensfazilität mit der Emittentin abgeschlossen, in deren Rahmen es alle Aktienemissionen finanzieren wird, die zur Abwicklung eines Wandlungsereignisses im Rahmen der Anleihe erforderlich sind (die "Vereinbarung über eine Darlehensfazilität").

Nach Erhalt einer gültigen Umwandlungsmitteilung in Bezug auf 200.000 USD der Anleihe wird das Unternehmen 127.967 Stammaktien an den Anleihegläubiger gemäß den Anleihebedingungen ausgeben, um dieses Umwandlungsereignis zu begleichen, und die betreffende Anleihe wird annulliert.

Hiermit wird bekannt gegeben, dass gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 45(5) des Companies Act 71 von 2008 (der "Companies Act") und gemäß dem Sonderbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Mai 2020 der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der "Verwaltungsrat") beschlossen hat, die Emittentin finanziell zu unterstützen, indem er der Emittentin im Rahmen des Darlehensfazilitätsvertrags eine Darlehensfinanzierung vorzieht, die erforderlich ist, um Umwandlungsereignisse im Rahmen der Anleihe von Zeit zu Zeit zu begleichen, einschließlich gemäß der erhaltenen freiwilligen Umwandlungsmitteilung. Diese Darlehensfinanzierung stellt eine direkte und/oder indirekte finanzielle Unterstützung im Sinne der Bestimmungen von Abschnitt 45(2) des Aktiengesetzes dar.  

Nach Prüfung aller angemessenen finanziellen Umstände der Gesellschaft im Sinne und gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 45 in Verbindung mit Abschnitt 4 des Aktiengesetzes hat sich der Aufsichtsrat davon überzeugt, dass dies der Fall ist:

  • Unmittelbar nach der Bereitstellung der oben erwähnten finanziellen Unterstützung würde die Gesellschaft den Solvenz- und Liquiditätstest gemäß Abschnitt 4 des Aktiengesetzes erfüllen.
  • alle relevanten Bedingungen und Einschränkungen in Bezug auf die Gewährung einer solchen finanziellen Unterstützung durch die Gesellschaft, die in der Gründungsurkunde der Gesellschaft enthalten sind, erfüllt sind
  • die Bedingungen, zu denen eine solche finanzielle Unterstützung gewährt werden soll, für die Gesellschaft fair und angemessen sind

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Die Informationen in dieser Ankündigung können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "Safe Harbour"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich u.a. derer, die sich auf die Finanzlage von Sibanye Stillwater Limited ("Sibanye-Stillwater" oder die "Gruppe"), Geschäftsstrategien, Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteil der Geschäftsleitung und der Direktoren von Sibanye-Stillwater widerspiegeln. Alle Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und in dieser Mitteilung enthalten sind, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen verwenden oft auch Wörter wie "wird", "Prognose", "Potenzial", "schätzen", "erwarten" und Wörter mit ähnlicher Bedeutung. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten verbunden, da sie sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände beziehen und im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren, einschließlich der in diesem Haftungsausschluss dargelegten, betrachtet werden sollten. Die Leser werden davor gewarnt, sich unangemessen auf solche Aussagen zu verlassen. Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Sibanye-Stillwater erheblich von jenen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden, gehören unter anderem unsere zukünftigen Geschäftsaussichten; unsere Finanzlage; unsere Schuldenposition und unsere Fähigkeit, den Verschuldungsgrad zu reduzieren; die geschäftlichen, politischen und sozialen Bedingungen in den Vereinigten Staaten, Südafrika, Simbabwe und anderswo; Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen; unsere Fähigkeit, die Vorteile von Streaming-Vereinbarungen oder Pipeline-Finanzierungen zu nutzen; unsere Fähigkeit, unsere Anleiheinstrumente zu bedienen; Änderungen der Annahmen, die der Schätzung der aktuellen Mineralreserven und Ressourcen von Sibanye-Stillwater zugrunde liegen; die Fähigkeit, erwartete Effizienzen und andere Kosteneinsparungen im Zusammenhang mit vergangenen, laufenden und zukünftigen Akquisitionen sowie bei bestehenden Betrieben zu erzielen; unsere Fähigkeit, beim Blitz-Projekt eine stabile Produktion zu erreichen; den Erfolg der Geschäftsstrategie von Sibanye-Stillwater; Explorations- und Erschließungsaktivitäten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, die Anforderungen an einen nachhaltigen Betrieb zu erfüllen; Änderungen des Marktpreises von Gold, Platinmetallen und/oder Uran; das Auftreten von Gefahren im Zusammenhang mit unterirdischem und oberirdischem Gold-, Platinmetall- und Uranabbau; das Auftreten von Arbeitsunterbrechungen und Arbeitskampfmaßnahmen; die Verfügbarkeit, die Bedingungen und den Einsatz von Kapital oder Krediten; Änderungen der einschlägigen Regierungsbestimmungen, insbesondere der Umwelt-, Steuer-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und neue Gesetze, die sich auf Wasser, Bergbau, Mineralrechte und Unternehmenseigentum auswirken, einschließlich aller Auslegungen dieser Gesetze, die Gegenstand von Streitigkeiten sein können; das Ergebnis und die Folgen potenzieller oder anhängiger Rechtsstreitigkeiten oder behördlicher Verfahren oder anderer Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsfragen; Stromunterbrechungen, Einschränkungen und Kostensteigerungen; Versorgungsengpässe und Preissteigerungen bei den Produktionsmitteln; Wechselkursschwankungen, Währungsabwertungen, Inflation und andere makroökonomische geldpolitische Maßnahmen; das Auftreten vorübergehender Stilllegungen von Minen wegen Sicherheitsvorfällen und ungeplanter Wartung; die Fähigkeit, Führungskräfte oder ausreichend technisch versierte Mitarbeiter einzustellen und zu halten, sowie deren Fähigkeit, eine ausreichende Vertretung von historisch benachteiligten Südafrikanern in Führungspositionen zu erreichen; Versagen von Informationstechnologie und Kommunikationssystemen, die Angemessenheit des Versicherungsschutzes, soziale Unruhen, Krankheit oder natürliche oder von Menschen verursachte Katastrophen in informellen Siedlungen in der Nähe einiger Betriebe von Sibanye-Stillwater sowie die Auswirkungen von HIV, Tuberkulose und die Ausbreitung anderer ansteckender Krankheiten, wie z.B. des Coronavirus ("COVID-19"). Weitere Einzelheiten zu den potenziellen Risiken und Unsicherheiten, die die Sibanye-Stillwater betreffen, sind in den von der Sibanye-Stillwater bei der Johannesburger Börse und der United States Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen beschrieben. 

Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum des Inhalts. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (außer in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang).

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